Der Freistaat Bayern verlangt zu hohe Mieten für Wohnungen und Zimmer in Flüchtlingsunterkünften. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Gebührenpraxis der Staatsregierung bei den Flüchtlingsunterkünften außer Kraft gesetzt. Danach darf Bayern keine neuen Gebührenbescheide mehr erlassen. Alle bislang nicht rechtskräftigen Bescheide müssen aufgehoben und bereits rechtskräftige Bescheide dürfen nicht mehr vollstreckt werden.
Bereits der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs von 2018 war eine schallende Ohrfeige für die Staatsregierung und es ist für mich unfassbar, wie die Staatsregierung trotz des damaligen Urteils so weiter verfahren konnte. Kontinuierlich haben auch wir Grüne die hohen Bescheide und Mieten für Geflüchtete in den Unterkünften kritisiert.
Aus meiner Sicht, sollte das Innenministerium lieber ganz auf die Gebühren verzichten. Dieses jahrelange Hin und Her bei den Gebühren ist ein Armutszeugnis für jeden Rechtsstaat! Der Freistatt muss jetzt handeln.
Das weitere Vorgehen des Freistaats nach dem Urteil habe ich in meiner Anfrage zum Plenum erfragt und die Antwort der Staatsregierung liegt vor. Es ist wichtig, dass der Auszug aus den staatlichen Unterkünften bei anerkannten Geflüchteten mehr unterstützt wird.
Die bisher eingeleitete Maßnahmen greifen aus meiner Sicht nicht.
Wie beurteilen Sie die Antwort der Staatsregierung?