Sicherheitsdienste spielen in bayerischen Flüchtlingsunterkünften eine zentrale Rolle. Doch wenn ihre Mitarbeiter selbst zur Gefahr für die Bewohner werden, läuft etwas grundlegend schief. Medien und Organisationen haben Fälle aufgedeckt, in denen Wachleute übergriffig wurden oder Verbindungen zur rechtsextremen Szene hatten.
Bekannte Vorfälle
Zwischen 2020 und 2025 wurden Beleidigungen, Körperverletzungen und sexuelle Übergriffe dokumentiert. In Mittelfranken gab es „vereinzelte Fälle“ von Körperverletzung und sexueller Belästigung. Ein besonders schwerer Fall ereignete sich in Nürnberg: Ein Wachmann missbrauchte über Jahre hinweg Bewohnerinnen. Der Bundesgerichtshof bestätigte 2024 das Urteil. Weitere Vorfälle wurden aus Unterfranken (fünf Körperverletzungen), Oberbayern (sechs Hinweise auf übergriffiges Verhalten), der Oberpfalz (eine handgreifliche Auseinandersetzung) und Niederbayern (Körperverletzungen 2024/2025) gemeldet, siehe auch hier.
Mitte 2025 waren in 459 bayerischen Unterkünften externe Sicherheitsfirmen im Einsatz.
Rechtsextreme Verbindungen?
Die Beratungsstelle B.U.D. (Beratung. Unterstützung. Dokumentation für Opfer rechtsextremer Gewalt e.V.) berichtet von wiederholten Fällen rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt durch Security-Mitarbeiter. In drei mittelfränkischen Unterkünften arbeitet etwa eine Firma, deren leitenden Angestellten Verbindungen zur rechtsextremen Szene nachgesagt werden. Auch der Bayerische Rundfunk berichtete darüber.
Ich habe diese Recherchen zum Anlass genommen, bei der Staatsregierung nachzufragen. Das Innenministerium erklärte, eine Beteiligung der genannten Mitarbeiter an dokumentierten Übergriffen lasse sich „mit vertretbarem Arbeitsaufwand“ nicht nachweisen. Ohne „überprüfbare Fakten“ sieht die Staatsregierung keinen Grund, Vergabepraktiken wegen „vermeintlicher rechtsextremer Verbindungen“ zu ändern.
Sicherheitsfirmen müssen laut Innenministerium die gesetzlichen Vorgaben erfüllen, insbesondere § 34a der Gewerbeordnung. Dazu zählen die Prüfung der Verfassungstreue von Unternehmen und Personal sowie Kontrollen – von Stichproben bis regelmäßigen Überprüfungen. Übergriffe führen zu Einsatzverboten und strafrechtlicher Verfolgung. Beschwerden können anonym oder in Feedbackgesprächen eingereicht werden, je nach Unterkunft.
Grüner Antrag: Einheitliche Sicherheitsstandards
Aus Grüner Sicht reicht es nicht, dass die Staatsregierung auf bestehende Zuständigkeiten verweist. Ich bin der Meinung: Ihre Aufgabe ist es, klare Regeln zu schaffen und deren Einhaltung zu kontrollieren. Gemeinsam mit der Grünen Fraktion habe ich einen Antrag im Landtag gestellt.
Unsere Forderungen:
- Kein Subunternehmer-System: Nur Personal des beauftragten Unternehmens darf eingesetzt werden.
- Regelmäßige Kontrollen durch die zuständige Behörde.
- Branchennachweis: Mitgliedschaft im BDSW oder einem vergleichbaren Verband.
- Pflichtschulungen zu interkultureller Kompetenz und Antidiskriminierung.
- Gendersensible Teams: Bei Familien und alleinstehenden Frauen soll mindestens die Hälfte des Teams weiblich sein.
- Lückenlose Kennzeichnungspflicht für alle Mitarbeiter.
- Verbot von Sondereinheiten innerhalb externer Sicherheitsdienste.
- Vertragskündigung bei belastbaren Erkenntnissen über Kontakte zu rechtsextremen oder gewaltbereiten Gruppen.
Hier geht es zum Antrag.
Schutz vulnerabler Gruppen ist Pflicht
Die Bundesländer müssen Frauen und andere schutzbedürftige Personen in Unterkünften wirksam schützen. Eine Bundesinitiative des Familienministeriums und UNICEF liefert seit Jahren Standards und Praxisleitfäden. Diese sollten auch in Bayern Maßstab für Sicherheitsdienste sein.
Offene Baustellen und was jetzt zählt
Die dokumentierten Fälle zeigen strukturelle Schwächen: unklare Verantwortlichkeiten, mangelnde Qualifikation und lückenhafte Aufsicht. Im Landtag müssen wir klären, wie Vergabe, Kontrolle und Beschwerdesysteme verbessert werden können.
Für mich ist entscheidend, dass Schutzkonzepte flächendeckend greifen, Ausbildung und Aufsicht verlässlich funktionieren und Betroffene sichere Meldewege haben. Betreiber und Behörden müssen transparent handeln und auffällige Unternehmen konsequent sanktionieren.
Haben Sie Übergriffe erlebt oder beobachtet? Hinweise können vertraulich an mich gesendet werden: info@guelseren.de
