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Bleiberecht

Das neue Chancen-Aufenthaltsrecht

Kennen Sie schon das neue „Chancen- und Aufenthaltsrecht“? Wer im Besitz einer Duldung ist, und seit 5 Jahren in Deutschland lebt, kann einen Antrag für eine Aufenthaltserlaubnis stellen. In einem Antrag fordere ich Transparenz bei der Umsetzung dieses Gesetzes durch die Ausländerbehörden in Bayern.