Das neue Chancen-Aufenthaltsrecht
Kennen Sie schon das neue “Chancen- und Aufenthaltsrecht”? Wer im Besitz einer Duldung ist, und seit 5 Jahren in Deutschland lebt, kann einen Antrag für eine Aufenthaltserlaubnis stellen. In einem Antrag fordere ich Transparenz bei der Umsetzung dieses Gesetzes durch die Ausländerbehörden in Bayern.