Festes Bleiberecht für Geduldete – ist das eine gute Idee? Fragte mich die Bayerische Staatszeitung für ihre Ausgabe am 10. Juni 2022 und spielt damit auch auf den vorliegenden Referentenentwurf der Bundesregierung zum neuen Chancenaufenthaltsrecht an. Hier der Artikel:
Abgelehnte, aber gut integrierte Asylbewerber sollen künftig in Deutschland bleiben können, so die Pläne der Ampel-Koalition.
Ein Pro und Contra zum geplanten Chancen-Aufenthaltsrecht: Gülseren Demirel (Grüne) gegen Joachim Herrmann (CSU)
Gülseren Demirel, asylpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen
Ein eindeutiges Ja von mir! Es ist richtig und wichtig, dass mit dem neuen Chancen-Aufenthaltsgesetz gut integrierte Menschen mit unsicherem Aufenthaltsstatus künftig eine Bleiberechtperspektive erhalten. Unsicherheit und Angst vor einer Abschiebung gehören momentan zum bitteren Alltag jedes geduldeten Menschen – oft über viele Jahre hinweg. Jeden Tag kann der Abschiebebescheid im Briefkasten liegen. Egal ob Erwachsener oder Kind, alleinstehend oder Familie – alle kann es treffen. Auch wenn sie gut integriert und als Nachbar*innen, Freunde und Arbeitskolleg*innen unverzichtbar sind.
Der Gesetzentwurf der Ampel-Regierung beendet diese Zitterpartie. Nach fünf Jahren in Deutschland können Geduldete eine einjährige Aufenthaltserlaubnis auf Probe erhalten. Vorausgesetzt, es gibt von ihnen ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und zur Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland. Nach diesem Jahr können sie ein dauerhaftes Bleiberecht erhalten, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie zum Beispiel, dass sie ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten.
Das ist nicht nur für die geduldeten Geflüchteten eine gute Nachricht: Auch unsere Zivilgesellschaft in Bayern wünscht sich schon lange eine Bleibeperspektive für sie. Es ist wichtig, dass wir nicht nur unserer humanitären Verantwortung im Bereich der Asylpolitik nachkommen, sondern auch Zugang zu Ausbildung und Arbeit ermöglichen. Dies ist eine langjährige Forderung vieler Ausbildungsbetriebe und Arbeitgeber*innen in Bayern. Denn die Betriebe leiden nicht nur wirtschaftlich, wenn ihre Kolleg*innen und Auszubildenden plötzlich abgeschoben werden und Stellen dann nicht nachbesetzt werden können. Der demografische Wandel ist überall in Bayern bemerkbar. Er führt langfristig zu einem immer größeren Rückgang an Erwerbsfähigen in Bayern. Auch aus dieser Sicht ist das neue Chancen-Aufenthaltsrecht nur zu begrüßen.
NEIN:
Joachim Herrmann (CSU), bayerischer Innenminister
Dieser Gesetzentwurf ist gefährlich, weil er einen massiven Anreiz für weitere illegale Migration schafft. Deutschland ist schon jetzt Hauptziel irregulärer Migration. Die meisten EU-Länder suchen nach effektiven Mitteln zur Verringerung des Migrationsdrucks. Die Bundesregierung setzt stattdessen Anreize für eine ungeordnete, ungesteuerte und kaum begrenzte Zuwanderung.
Die Pläne, Geduldeten über den Chancen-Aufenthalt ein dauerhaftes Bleiberecht zuzugestehen, führen das bestehende Asylsystem ad absurdum. Künftig würde auch einem Ausländer ein Aufenthaltstitel erteilt, der jahrelang seine Mitwirkung im Asylverfahren verweigert hat. Nach negativem Abschluss seines Verfahrens würde er dennoch wie ein anerkannter Flüchtling behandelt – obwohl ihm mangels Verfolgung oder Bedrohung im Herkunftsland kein Anspruch auf Schutz zusteht.
Das Chancen-Aufenthaltsrecht privilegiert Geduldete, die diese Chance nicht verdient haben: Selbst diejenigen, die keinerlei Initiative gezeigt haben, sich in den Arbeitsmarkt zu integrieren, sollen unter die Regelung fallen. Es ist eine Illusion zu glauben, das Chancen-Aufenthaltsrecht löse Arbeitsmarktprobleme. Asylbewerber und Geduldete haben schon jetzt viele Möglichkeiten, zu arbeiten und eine Aufenthaltserlaubnis zu erlangen. Dennoch gibt es einen erheblichen Anteil an Erwerbsfähigen mit Fluchtmigrationshintergrund, die Sozialhilfe beziehen. Dem nun ein neues Etikett zu geben und zu hoffen, dadurch die Lücken auf dem Arbeitsmarkt zu schließen, ist mehr als naiv: Laut Bundesagentur für Arbeit waren im Januar rund 39 000 der 262 000 Sozialhilfeempfänger in Bayern Geflüchtete, ein Anteil von 14,9 Prozent. Davon war etwa ein Drittel arbeitslos, zwei Drittel können ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig durch Erwerbstätigkeit sichern. Noch naiver ist die Vorstellung, mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht den Fachkräftebedarf decken zu wollen. Bei den Langzeitgeduldeten, die davon profitierten, handelt es sich meist nicht um qualifizierte Arbeitskräfte.
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