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Covid-19 Öffnungskonzept mit Vorrang für Kinder- und Jugendliche!

In dem heutigen Sonderplenum zum Umgang mit Covid-19, fordern wir Grüne, dass Kindern und Jugendlichen in der Pandemie jetzt Vorrang geben werden muss. Deren Gesundheit und Wohlergehen gehören gesichert! Die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie treffen Kinder und Jugendliche ganz besonders hart. Bei der anstehenden Öffnungsdebatte müssen ihre Belange konsequent und kontinuierlich an erster Stelle stehen. Das bedeutet auch, dass andere Bereiche, die schwerpunktmäßig die Lebenswelt von Erwachsenen betreffen,nachrangig zu behandeln sind, solange die Infektionslageeine Reduzierung von Kontakten notwendig macht. (Direkt zum ganzen Dringlichkeitsantrag geht es hier)

Wir fordern von der Staatsregierung:

1.Gezielt öffnen: Sport, Freizeit und Freunde für Kinder, Jugendliche und ihre Familien
priorisieren!

Folgende Bereiche sind zum Wohl von Kinder n , Jugendlichen und ihren Familien unter
Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln regional zuerst zu öffnen, sobald eine stabile
oder sinkende 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen
und Einwohnern erreicht ist:

  • Angebote der Jugendarbeit und – hilfe . Dort, wo es möglich ist, werden
    Gruppenaktivitäten nach außen oder in anderen geeigneten, größeren Räumlichkeiten
    (z.B. Museen) verlagert.
  • Zoos, botanische Gärten, Gedenk – und Freizeit stätten und andere Einrichtungen
    bzw. Angebote, die Familien und ihren Kindern ein Freizeit- und K ulturangebot in
    Außenbereichen bieten.
  • Bildungsangebote der Kultureinrichtungen, Museen, Musik- und Kunstschulen für
    Kinder und Jugendliche. Insbesondere für Kinder und Jugendliche aus Kita- oder
    Klassengemeinschaften ist der gemeinsame Besuch von Kultureinrichtungen (Museen,
    Theater, etc.) ggf. nach Anmeldung wieder zu ermöglichen.
  • Kontaktfreier Sport im Außenbereich ist in ganz Bayern für alle Sportarten und
    Teamgrößen zu ermöglichen – darunter fällt auch Vereinssport . Kontaktfreier Sport
    im Innenbereich ist für Gruppen, die ohnehin in denselben Konstellationen im
    Klassenverbund oder in der Kita zusammenkommen sowie für feste Trainingsgruppen
    der Vereine, zu ermöglichen

2. Schnell impfen: Beschäftigte in Kita, Schule und Kinder- und Jugendhilfe
priorisieren!

  • Die Höhergruppierung von Stufe 3 auf 2 der Impfverordnung für Lehrkräfte der Grund und
    Förderschulen ist nach dem Vorbild Baden-Württembergs auf Lehrkräfte und
    anderes Schulpersonal aller Schulformen auszuweiten.
  • Es ist zu prüfen , ob die aktuell en Impfkapazitäten ausreichen, um zeitnah auch
    Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe (z.B. Jugendamt, Jugendsozialarbeit,
    Jugendwohnheime, Jugendzentren, etc.) in der gleichen Priorität wie Lehrkräfte etc.
    impfen zu können.

3. Besser Testen: Reihentestungen , Selbsttests in Kita, Schule und Kinder- und
Jugendhilfe durchführen!

  • Regelmäßige Reihentestungen für alle Einrichtungen der Bildung und der Kinderund
    Jugendhilfe – Schulen, Kitas, Jugendämter, Jugendwohnheime etc. – sind für
    alle dort tätigen Erwachsenen und für alle Kinder und Jugendliche einzuführen. Das
    Testangebot wird den Erwachsenen mindestens einmal wöchentlich unterbreitet. Die
    Testungen werden durch mobile Testteams , von niedergelassenen Ärzt innen und Ärzt
    en oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Testzentren durchgeführt. Die hierfür
    entstehenden Kosten werden vollumfänglich übernommen.
  • Selbsttests sind neben Kindertageseinrichtungen und Schulen auch prioritär an Träger
    und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (z.B. für Frühe Hilfen, Jugend sozial
    arbeit , Kinder- und Jugendschutz) kostenfrei und in ausreichender Menge zu verteilen.
    Sie ergänzen das Angebot an Reihentestungen und erhöhen die Sicherheit für alle
    Beteiligten.
  • Kontaktperson en 1. Grades können nach zehn Tagen aus der Quarantäne entlassen
    werden, wenn sie zwei negative PCR-Testergebnisse vorweisen können. Dies
    verringert die Dauer der Isolation bei g leichzeitiger Wahrung des Infektionsschutzes.
    Insbesondere bei Kindern und Jugendlichen verhindert dies den Ausschluss ganzer
    Klassen für zwei Wochen vom Präsenzunterricht und trägt zur Bildungsgerechtigkeit
    bei.

4. Besser unterstützen: Psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen
stärken

  • Informationen und Kontakte zu kostenfreie n Beratungs- und Unterstützungsangebote
    n für Kinder und Jugendliche (z.B. „Nummer gegen Kummer“, Krisenchat,
    etc.) werden in Bayern regelmäßig niedrigschwellig und kindgerecht über alle
    Kindertageseinrichtungen und Schulen vermittelt.
  • Pädagogische Qualitätsbegleitung an Kindertageseinrichtungen sowie
    Schulpsychologie, Schul – und Jugendsozialarbeit an Schulen sind auszuweiten.
    Aufsuchende Sozialarbeit ist grundsätzlich während der Pandemie aufrecht zu erhalten
    und auszubauen.

Die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie treffen Kinder und Jugendliche ganz besonders
hart. Konkrete Auswirkungen des Lockdowns – wie beispielsweise Fernunterricht, weniger
soziale Kontakte zu Gleichaltrigen oder wichtigen Bezugspersonen wie Lehrkräften oder Erziehe
nde n – sowie die fehlenden Perspektiven bezüglich der Dauer der Einschränkungen verschärfen
zunehmend die psychischen Belastungen, vergrößern Lernrückstände und Benachteiligungen
unserer Kinder und Jugendlichen. Hinzu kommt Bewegungsmangel, lange Bildschirmzeiten,
Einschränkungen des sozialen Miteinander, eingeschränkte Freizeitmöglichkeiten, kaum
Planungssicherheit, keine außerschulische Kultur- und Bildungsoptionen. Dies belegen
inzwischen auch einige Studien :

Forscherinnen und Forscher beobachten über alle Altersgruppen hinweg einen deutlichen Anstieg von Angststörungen, Depressionen und Schlafstörungen. Auch Essstörungen, Substanzmissbrauch und missbräuchliche Medien und Internetnutzung nehmen zu.

Laut BARMER-Arztreport 2021 stieg die Anzahl von Kindern
und Jugendlichen mit psychotherapeutischem Hilfebedarf von 2009-2019 um 104 Prozent.
Die Corona-Pandemie und der Lockdown verschärfen diese Situation – allein in 2020 stiegt
die Anzahl der Akutbehandlung sowie der Erstanträge für eine Therapie bei Kindern und
Jugendlichen um sechs Prozent. In einem offenen Brief wandten sich vor diesem Hintergrund
im Februar 2021 Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Psychiaterinnen
und Psychiater für Kinder und Jugendliche an die Bundesregierung, um auf die massiven
Auswirkungen des Lockdowns auf Kinder und Jugendliche aufmerksam zu machen.

Auch der Freistaat Bayern ist gefordert, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um das Leben in der Pandemie kind- und jugendgerecht zu gestalten . Dementsprechend sind Kindern und Jugendlichen bei
politischen Entscheidungen hinsichtlich Impfungen, Testungen und Öffnungen höchste Priorität
einzuräumen und bestmögliche Angebote und Unterstützung während der Pandemie für Freizeit,
Freunde und die psychische Gesundheit dieser jungen Generation zu machen und ihnen eine
Perspektive aufzuzeigen.

Mehr Beachtung der Bedürfnisse von geflüchteten Kindern habe ich bereits in diversen Antragspakten gefordert und mich als Sprecherin für Flucht, Asyl und Migration auch für die Menschen in den Gemeinschaftsunterkünften eingesetzt.

Mehr dazu hier.

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