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Welche Chancen liegen im neuen Chancen-Aufenthaltsrecht? Der Blick in den Referent*innenentwurf

Der vorliegende Referentenentwurf des Gesetzentwurf ist eine Art „Vorpaket“ zu dem geplanten umfangreicheren Gesetzentwurf der Teil des Koalitionsvertrags der Ampelregierung ist. Gerade für uns Grüne ist es wichtig, dass es in der Asyl- Migrations- und Integrationspolitik nicht nur auf der Bundespolitischen Ebene einen Neuanfang gibt. Auch Bayern muss den Anforderungen an ein modernes Einwanderungsland gerecht werden. Auch der Staatsregierung liegt der Referent*innenentwurf vor und sie ist aufgefordert, ihre Stellungnahme dazu abzugeben.

Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern und für Heimat: 
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts 
(Chancen-Aufenthaltsrechtsgesetz – ChAR-Gesetz)

Außerdem sind die Verbände aufgefordert, ihrerseits eine Stellungnahme zu der Vorlage abzugeben. Wer sich eine eigene Meinung bilden möchte: Der Entwurf ist hier hinterlegt.

Ich freue mich, über die vielen guten Anregungen und über die breite Debatte über den vorliegenden Entwurf.

Bleibeperspektive an Stelle von Kettenduldungen

Es ist aus meiner Sicht richtig und wichtig, dass mit dem neuen Chancen-Aufenthaltsgesetz gut integrierte Menschen mit unsicherem Aufenthaltsstatus künftig eine Bleiberechtperspektive erhalten. Die unmenschlichen Kettenduldungen gehören damit abgeschafft.

Aufenthaltserlaubnis auf Probe mit dem Ziel: Bleiberecht

Nach fünf Jahren in Deutschland können Geduldete eine einjährige Aufenthaltserlaubnis auf Probe erhalten. Vorausgesetzt, es gibt von ihnen ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und zur Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland. Nach diesem Jahr können sie ein dauerhaftes Bleiberecht erhalten, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Durch die neue rechtliche Lage soll es den Menschen möglich sein, ohne Furcht vor einer drohenden Abschiebung und auf neuer Vertrauensbasis die Identität zu klären, den Lebensunterhalt zu sichern oder Sprachkenntnisse zu erwerben.

Erleichterungen für Minderjährige und junge Volljährige

Auch profitzieren Minderjährige und junge Volljährige von dem Entwurf: Ihre Voraufenthaltszeigen zum Erhalt eines Aufenthaltstitels werden auch verkürzt auf drei Jahre. Auch wird die Altersgrenze auf 27 Jahre heraufgesetzt.

Bis zur Einführung des Gesetzes braucht es Vorgriffsregelungen

Einige Bundesländer haben dazu bereits Vorgriffsregelungen erlassen, die eine Abschiebung vor Einführung des neues Gesetzes auf der Landesebene verhindern. Leider hat das die Staatsregierung für Bayern bisher abgelehnt.

Ihre Meinung

Wie sieht Ihre Stellungnahme zum Referent*innenentwurf aus? Gern freue ich mich, wenn Sie mir Ihre Stellungnahme zusenden.

Vor der Sommerpause organisiere ich einen Fachaustausch zwischen Bund, Land und Vertreter*innen aus der Praxis zu dem Entwurf. Gern lade ich Sie dazu ein.

Kontaktieren Sie mich unter info@guelseren.de