„Ihr einziges Verbrechen ist es, sich auf die Suche nach einem besseren Leben gemacht zu haben.“
Die Staatsregierung setzt massiv auf Abschottung und Abschiebung in der Flüchtlingspolitik. Ein Abschreckungsinstrument dafür sind die Abschiebegefängnisse in Bayern. Zusammen mit meinen Kolleginnen Claudia Köhler und Eva Lettenbauer mache ich mir ein Bild von der Abschiebehaft in Eichstätt. Es sind dort aktuell 70 Männer und vier Frauen bei einer Gesamtkapazität von 96 Plätzen untergebracht.
Wir kritisieren die menschenunwürdigen Praktiken in der bayerischen Abschiebepolitik.
Es dominiert die Hoffnungslosigkeit – die Tage sind nur aufs Warten beschränkt. Es gibt kaum Möglichkeiten sich zu beschäftigen. Die Arbeitsverbote greifen auch in den Abschiebegefängnissen. Es gibt keinen Ansatz, wie die Wartezeit genutzt und die Flüchtlinge auf ihre Abschiebung vorbereitet werden könnten. Über einen Monat müssen die Gefangenen durchschnittlich dort aushalten. Teilweise sogar bis zu sechs Monate. Mit dieser Maßnahme muss sehr verantwortlich umgegangen werden. Ein Aufenthalt dort, muss ultimo Ratio bleiben.
Die Mitarbeiter*innen können den Gefangen nur spärlich vermitteln, in welcher Situation sie sind und dass sie bald abgeschoben werden. Der Jesuitenflüchtlingsdienst und Amnesty International unterstützen die Sozialpädagog*innen (4 Personen) in dem Abschiebegefängnis bei rechtlichen und sozialen Fragen.
Dem Anliegen der Mitarbeiter*innen, dass der Personalschlüssel in der Einrichtung erhöht wird, werden wir nachgehen. Ein solche Einrichtung braucht einen sehr guten Schlüssel, damit die Funktionsfähigkeit garantiert werden kann.
Die ehemalige Justizvollzugsanstalt Eichstätt wurde 2016 geschlossen und in eine Abschiebungshafteinrichtung umgewandelt. Leider hat sich am gefängnisartigen Erscheinungsbild nichts geändert. Seit ihrer Neueröffnung im Juni 2017 bietet sie eine Belegungsfähigkeit von 96 Plätzen für 86 männliche und zehn weibliche Flüchtlinge.
Das Komitee des Europarats zur Verhütung von Folter (CPT) hat in seinem Bericht vom 9.5.2019 zahlreiche Punkte kritisiert. Im Hinblick auf die Situation im Abschiebungsgewahrsam Eichstätt fordert das CPT, dass dem besonderen Status von Abschiebungsgefangenen dadurch Rechnung getragen werden müsse, dass sich der Vollzug deutlich von dem einer Strafvollzugsanstalt unterscheide. Entsprechende Empfehlungen des CPT seien in Deutschland bislang aber nur unvollständig umgesetzt worden. In Eichstätt würden die Bestimmungen des Strafvollzugsgesetzes immer noch entsprechend für das Abschiebungsgewahrsam angewandt, wenn auch mit Hafterleichterungen. Die in der Abschiebungshaft eingesetzten Beamten hätten keine spezielle Schulung erhalten. Das CPT fordert daher auch eine bundesgesetzliche Regelung, mit der sichergestellt werden solle, dass die Abschiebungshaft durch spezielle Vorschriften geregelt wird.
Ich hatte dazu auch zusammen mit der Grünen Fraktion einen Antrag eingebracht. Dieser wurde von der CSU/FW Mehrheit leider abgelehnt.