Der Abriss des Uhrmacherhäusls ist mehr als bloß der Abriss eines alten Gebäudes, er symbolisiert die Gewinnsucht, die auf dem Münchner Immobilen Markt zunimmt und der ich entgegentreten möchte.
Das Phänomen das alte Gebäude abgerissen, um unter Gewinn das neu gebaute, vermieten oder verkaufen zu können ist augenscheinlicher denn je. Dies unterstreicht der Fall des illegal abgerissenen Uhrmacherhäusls. Das unter denkmalschutzstehende Gebäude stammte aus den 1840-er Jahren und war ein wichtiger Teil der schönen Feldmüller-Siedlung in Obergiesing.
Vor über 2 Jahren wurde das Uhrmacherhäusls obwohl es unter Denkmalschutz steht abgerissen. Vermutlich im Auftrag des Eigentümers. Der Eigentümer betont aber seine Unschuld und dass der Bauunternehmer eigenmächtig gehandelt hätte. Der Abriss geschah am 1. September 2017. Bisher wurde keine Anklage gegen den Eigentümer erhoben. Der Verein Heimat Giesing setzt sich seit über 2 Jahren für eine originalgetreue Rekonstruierung des Uhrmacherhäusls ein.
Nachdem die Staatsanwaltschaft „versehentlich“ ein Schreiben, in dem die Einstellung des Verfahrens mitgeteilt wurde, verschickt hat, habe ich mich bei der Staatsregierung erkundigt, aus welchen Gründen ein solches Schreiben im Computersystem der Behörde „vorsorglich“ hinterlegt wurde, welche weiteren Ermittlungen aktuell veranlasst wurden und bis wann mit einem Prozesstermin zu rechnen ist.
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Weitere Infos:
Der Bescheid der Stadt, der den Eigentümer dazu auffordern sollte, das Uhrmacherhäusel wieder originaltreu zu konstruieren, wurde vom Verwaltungsgericht München als rechtswidrig erklärt. Die Begründung lautete, dass die Stadt habe sich nicht frühzeitig mit der Schuld des Bauunternehmens, sondern lediglich mit der des Eigentümers auseinandergesetzt.
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