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Schutz für Familien und schwangere Frauen

Zusammen mit meinem Kollegen Toni Schuberl und der Grünen Fraktion bin ich erleichtert, dass die 30-jährige schwangere Syrerin aus der Eichstätter Abschiebehaft entlassen wurde und wieder mit ihrem Kind im Vorschulalter vereint ist. Es wurde bestätigt, dass sie reisunfähig ist und ihr Gesundheitszustand schutzbedürftig ist. Die Inhaftierung und die Trennung von ihrem Kind waren völlig überflüssig. Wichtig ist, dass der Vater ebenfalls in Deutschland bleiben und seine Familie unterstützen kann. Unter dem hohen Abschiebedruck, den das bayerische CSU-Innenministerium ausübt, verliert der Verwaltungsapparat die Menschlichkeit aus den Augen. Der vorliegende Fall ist ein „offensichtliches Beispiel für fehlendes Mitgefühl“. Unabhängig von der rechtlichen Möglichkeit, die Geflüchtete, die zunächst in Lettland Schutz gesucht hatte, nach dem so genannten Dublin-Abkommen dorthin zurückzuführen, muss sich das Behördenhandeln an humanitären Maßstäben messen lassen. In diesem Fall hat eine kalte Bürokratie eine unschuldige schwangere Frau von ihrem kleinen Sohn getrennt und ins Gefängnis verfrachtet.

Zusammen mit meinem Kollegen Toni Schuberl aus Passau und der Grünen Fraktion habe ich mich dafür eingesetzt, dass die Frau umgehend wieder auf freien Fuß gesetzt und mit ihrem Sohn zusammengeführt wird. Zudem sollen Schwangere künftig generell von Abschiebungen ausgenommen werden. Menschlichkeit und Mitgefühl gehen vor Bürokratie und Erfüllung von Abschiebeplanzahlen!