Bei einer Anzahl von Geflüchteten die an die Jahre 2015 und 2016 heranreicht, braucht es pragmatische Lösungen für deren Unterbringung: Der Zwang, dass Geflüchtete in Bayern sofern sie nicht aus der Ukraine sind, in der Erstaufnahmeeinrichtungen wohnen bleiben müssen, gehört abgeschafft. In einem Antrag fordere ich zusammen mit der Grünen Fraktion, dass die Staatsregierung es Geflüchteten ermöglicht, zu ihren Verwandten zu ziehen.
Mehr Flexibilität = Mehr Aufnahmekapazitäten
Die Forderung der kommunalen Spitzenverbände nach einer Ausweitung der Aufnahmekapazitäten der Länder ist berechtigt. Gleichzeitig stellen wir fest, dass viele Geflüchtete verpflichtet sind, in Erstaufnahmeeinrichtungen zu wohnen bleiben. Auch wenn sie z.B. bei Verwandten unterkommen könnten. Hier sollte die Staatsregierung pragmatisch wie bei den ukrainischen Geflüchteten auch Geflüchteten aus anderen Ländern erlauben, bei ihren Familien unterzukommen. Damit können zügig zusätzliche freie Kapazitäten geschaffen werden.
Aufnahmeeinrichtungen entlasten – private Unterbringung ermöglichen : hier geht es zum Antrag.
Leider wurde unser Antrag von der Regierungskoalition abgelehnt. So darf die Staatsregierung sich nicht beklagen, dass die Flüchtlingsunterkünfte überbelegt sind. Denn dafür sind sie durch den langen Aufenthaltsdauer für Geflüchtete verantwortlich.
Zusätzliche Immobilien aus Liegenschaften des Bundes
Bislang seien vom Bund bereits mehr als 64.000 Plätze in 300 Immobilien bereitgestellt worden. Nach dem Gesprächen zu Beginn dieser Woche wurde 56 weitere Immobilien mit Raum für etwa 4.000 Menschen den Bundesländern zur Verfügung gestellt. Welche Standorte damit in Bayern dazu kommen, werde ich in der nächsten Woche klären.
Ein Viertel der Geflüchteten in Bayern
Das Verteilverfahren bei Flüchtlingen orientiert sich am sogenannten Königsteiner Schlüssel. Er teilt Bundesländer nach Einwohnern und Steueraufkommen auf. Eine festgelegte Aufnahmequote soll eine gerechte Verteilung auf die Bundesländer sicherstellen.
Die höchsten Quoten haben derzeit Nordrhein-Westfalen (21,1 %), Bayern (15,6 %) und Baden-Württemberg (13 %), die niedrigsten Mecklenburg-Vorpommern (2 %), Saarland (1,2%) und Bremen (1 %).
Baden-Württemberg und Bayern haben in Summe mehr als ein Viertel der bundesweit ankommenden Geflüchteten untergebracht und versorgt. Baden-Württemberg hat laut Nachrichtenagentur dpa in diesem Jahr bislang rund 130.000 ukrainische Geflüchtete und rund 15.400 Asylbewerber aufgenommen. In Bayern sind es den Angaben zufolge mehr als 148.000 Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine und fast 22.000 Asylbewerber.