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Prävention nicht Verschleppen: Kettenquarantäne jetzt verhindern

Die Staatsregierung hat trotz nahendem „hartem Lockdown“ für die Geflüchteten in den Massenunterkünften bis heute das Konzept zur Prävention von Voll- und Kettenquarantänen nicht fertig. Die wichtigen Empfehlungen der Leopoldina – Akademie der Wissenschaften, die Bewegungsfreiheiten der Menschen als Schutzmaßnahme noch mehr in einem „harten Lockdown“ einzuschränken, erzeugen in den Gemeinschaftsunterkünften bei der derzeitigen Belegung ohne schärfere Schutzmaßnahmen neue Hotspots. Insbesondere durch die Belegung von Mehrpersonenzimmern, durch Gemeinschafträume oder gemeinsame Sanitäranlagen. Hier hätte die Staatsregierung bereits in den letzten Monaten ihrer Schutzpflicht nachkommen und ein Konzept zur Prävention von Voll- und Kettenquarantänen vorlegen müssen. Das angekündigte Konzept ist überfällig und wurde trotz drängen der Grünen bis heute wurde dem Verfassungsausschuss nicht vorgelegt.  

Die Staatsregierung hat im Verfassungsausschuss erläutert, dass die Infektionsketten in den Unterkünften für sie unter den jetzigen Regelungen nicht nachvollziehbar sind und sie daher die Unterkünfte insgesamt unter Quarantäne stellen muss.

Den Grünen Antrag zur dezentralen Unterbringung hat die CSU/FW – Mehrheit abgelehnt, ohne dass es es ein alternatives Konzept gibt. Hier geht es zum grünen Antrag.

Voll- und Kettenquarantänen sind rechtlich bedenklich, so lauten auch die Empfehlungen des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen – UNHCR: 

 In Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften sind ohne zusätzliche Hygiene- und Schutzmaßnahmen der präventive Ansatz der sozialen Distanzierung und Quarantäne sowie der kurative Ansatz der Isolation zum Teil nur schwer umzusetzen. Unterbringungssituationen müssen gezielt entzerrt werden, so dass alle erforderlichen Regelungen des Gesundheitsschutzes umgesetzt werden können. Ist dies nicht möglich, ist ein Verbleib in der Einrichtung nicht zu rechtfertigen und gegebenenfalls eine Beendigung der Wohnverpflichtung für die betroffenen Personen festzustellen.

 Die Verwaltungsgerichte Dresden (Beschlüsse vom 24.04.2020 und 29.04.2020), Chemnitz (Beschluss vom 30.04.2020) und Münster (Beschlüsse vom 07.05.2020 und 12.05.2020) haben ebenfalls entschieden, dass jeweils Einzelpersonen oder Familien aus Erstaufnahmeeinrichtungen entlassen werden müssen, weil in den Unterkünften der Schutz vor COVID-19 nicht hinreichend gewährleistet ist.

Während wir außerhalb der Unterkünfte alles unternehmen, um Menschenleben zu retten, sind die Geflüchteten in den Unterkünften den Virus schutzlos ausgeliefert. Dieser Zustand muss sofort beendet werden.

Ich setze mich seit Beginn der Pandemie für eine Verbesserung der Situation für die Geflüchteten ein. Jetzt nach dem Sommer habe ich in einem offenen Brief die Umsetzung der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts von den Regierungen zusammen mit meinen grünen Kolleg*innen gefordert.

Hier mehr Infos

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