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Nachbesserungen bei den Schutzmaßnahmen und W-LAN Zugang für Geflüchtete

Mehr Schutzmaßnahmen in den Unterkünften! Die wichtigen Hinweise der Helfer*innen und Wohlfahrtsverbände habe ich gesammelt und zusammen mit der Grünen Fraktion im Landtag Anträge eingereicht, damit auch in den ANKER-Zentren, Gemeinschaftsunterkünften, Wohngemeinschaften die Schutzmaßnahmen verbessert werden.

Gerade die W-LAN Versorgung, Entzerrung der Zimmerbelegung, Schutzkleidung etc. sind zentral.

Nachbesserungen bei den Schutzmaßnahmen

Unsere Forderungen für sofortige Nachbesserungen beim Schutz an die Staatsregierung im Einzelnen:

  • Die Belegung muss dringend weiter entzerrt werden
  • Eine gesonderte Unterbringung von besonders gefährdeten Personen aufgrund von Alter, Vorerkrankungen oder anderen medizinisch erforderlichen Indikatoren muss sofort umgesetzt werden;
  • Abschiebungen müssen umgehend gestoppt und Abschiebehäftlinge aus der Haftentlassen werden;
  • Alle Fristen bei Behörden müssen ausgesetzt werden;
  • Die Rechtsmittelfristen für Klagen gegen abgelehnte Asylanträge müssen ausgesetztwerden;
  • Die Verpflichtung Krankenscheine vom Sozialamt abzuholen, um sich ärztlich behandeln

Dieser Antrag ist hier mit der Begründung zugänglich.

Unterkünfte flächendeckend mit W-LAN versorgen

Zentral und unverzichtbar für die Geflüchteten und für die Helfer*innen gerade jetzt bei den Ausgangsbeschränkungen und dem Besuchsstopp in den Einrichtungen ist die flächendeckende Versorgung mit W-LAN in den Einrichtungen.

Deshalb fordern wir dringlich von der Staatsregierung:

in ANKER-Einrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften flächendeckend einen Internetzugang für die dort Untergebrachten anzubieten (z.B. über das @Bayern- WLAN) und die Bereitstellung von WLAN durch bürgerschaftliche Initiativen, wie z.B.Freifunkvereine unbürokratisch zu ermöglichen, Kommunen und Landkreise bei der Versorgung der unter ihrer Trägerschaft befindlichen, Gemeinschaftsunterkünfte mit frei zugänglichem WLAN bestmöglich zu unterstützen, gegenüber den Bezirksregierungen und den Landratsämtern deutlich zu machen, dass das bloße Vorhandensein von WLAN eine Kürzung des gesamten Kommunikations-Barbetrags beim soziokulturellen Existenzminimum nicht rechtfertigt.

Dieser Antrag ist hier mit der Begründung zugänglich.