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Kritik am neuen Aufnahmegesetz: Ein Schritt vor – zwei Zurück

Spät und zu mangelhaft erfolgt die Umsetzung der EU-Aufnahmerichtlinie durch ein neues Bayerisches Aufnahmegesetz. Andere Länder wie z.B. Baden-Württemberg wenden ihre bereits an. In Bayern erfolgte am 29.9.2021 die erste Lesung des neuen Gesetzes, dass eigentlich 2015 die Deadline hatte laut EU.

Die lange Zeit bei der Umsetzung der Aufnahmerichtlinie hat leider nicht zur Erhöhung der Qualität bei der Vorlage beigetragen.

Bereits in der von von uns Grünen angeschobenen Anhörung zu den ANKER-Einrichtungen in Bayern im Jahr 2019, haben die Expert*innen gefordert, dass die Vorgaben der EU-Aufnahmerichtlinie endlich umgesetzt werden müssen und auf viele Mängel bei der Unterbringung verwiesen. Dementsprechend ist es enttäuschend, wie viele Bereiche in der neuen Aufnahmerichtlinie nicht oder ungenügend geregelt werden:

LGBTIQ* Geflüchtete gehen leer aus

So folgt Bayern zwar endlich der Verpflichtung auf den besonderen Schutzbedarf für bestimmte Gruppen. Aber fehlen weiterhin konkrete Maßnahmen wie gerade LGBTIQ* Geflüchtete dann in eigenen Unterkünften auch wirklich geschützt werden.

Zu wenig Schutz und Unterstützung für Kinder

Bereits in der ANKER-Anhörung haben die Expert*innen auch auf die Situation der Kinder verwiesen und dass die EU-Richtline endlich auch in Hinblick auf die Bedürfnisse der Kinder umgesetzt werden muss. Ich fordere daher, dass die Bedürfnisse mehr in der Aufnahmerichtlinie berücksichtig werden:

  • Die Kinder brauchen den Austausch und Kontakt außerhalb der ANKER Einrichtung. Das heißt klipp und klar auch den Zugang zu Bildungseinrichtungen.
  • Die in Bayern gängigen „Lagerschulen“ gehören abgeschafft.
  • Die Gesundheitsversorgung muss verbessert werden
  • Minderjährige Kinder und deren Familien dürfen sollen, wie vorgegeben, nur höchstens sechs Monate in den ANKER-Einrichtungen verbleiben.

Transitunterkunft wird nicht benötigt

Ein weiterer kritischer Punkt ist die Transitunterkunft am Münchner Flughafen:

  • Wir Grüne lehnen die Errichtung des Komplexes Abschiebegefängnis auf dem Gelände des Münchner Flughafens ab

Kein Sachleistungsprinzip durch die Hintertür

Auch sehen wir dieses Vorhaben sehr kritisch:

  • Asylbewerberleistungen soweit rechtlich möglich sollen nicht in Form von Geld, sondern in Form von Bezahlkarten ausgegeben werden. Wir sehen das als ein Schritt wieder in Richtung Sachleistungsprinzip und lehnen dieses Vorhaben ab.

Ein Schritt vor, zwei zurück!

Insgesamt wird sich die Situation in den ANKER-Einrichtungen für die Geflüchteten durch die Umsetzung der EU-Richtlinie in einigen Bereichen verbessern. Aber leider wird sie sich auch zu vielen Bereichen gleichzeitig verschlechtern oder bleibt mangelhaft.

Das ist keine guter Start für ein neues Gesetz und dementsprechend werde ich die Debatte im Ausschuss genauso kritisch begleiten.

Gern nehme ich Ihre Anregungen mit in die Debatte!  

Hier meine gesamte Rede im Plenum zur ersten Lesung des neuen Aufnahmegesetzes

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