Schlechte Nachrichten aus der letzten Plenarsitzung: Die CSU/FW-Mehrheitsfraktionen halten an ihrem inhumanen Flüchtlingskurs fest. Sie waren nicht bereit, die Unterbringung von Geflüchteten in Gefängnis-ähnlichen-Einrichtungen wie in der Abschiebehaft Eichstätt zu unterbinden. Die Staatsregierung ignoriert bei ihrer Unterbringungspraxis die europäische und bayerische Rechtsprechung: Sie behandelt Geflüchtete, die ausreisen müssen, rechtswidrig wie Straftäter. Dabei liegt der Zweck der Abschiebehaft nicht darin, Verbrechen zu bestrafen. Mit der Ablehnung des grünen Gesetzentwurfs in der Plenarsitzung am 23.5.2023 hebelt die Söder-Regierung weiter die Grundrechte der Geflüchteten in Abschiebehaftanstalten aus mit der Unterstützung der CSU- und Freien Wähler Fraktion.
Einsatz für die Grundrechte Geflüchteter
Ich werde mich zusammen mit der Grünen Fraktion weiter für die Grundrechte Geflüchteter einsetzen.
Wenn schon Abschiebehaft als aller letztes Mittel angeordnet werden muss, dann darf diese eben nicht wie die Strafhaft vollzogen werden. Denn die Ausreisepflicht allein macht die Menschen eben nicht zu Straftäterinnen und Straftätern.
Inhalte des Grünen Gesetzentwurfs
Das Ziel des Gesetzentwurfes war es, die Abschiebungshaft so human wie möglich und so wenig einschränkend wie nötig zu vollziehen. Deshalb betont unser Gesetzentwurf die Rechte der Abschiebungshäftlinge. Dazu gehört, dass die Inhaftierten Bewegungsfreiheiten innerhalb der Einrichtung erhalten. Besuchs- und Kontaktmöglichkeiten erlaubt sind und ihnen das Recht eingeräumt wird, eine religiöse Betreuung oder auch ein Angebot zur Beschäftigung erhalten. Unabhängig von der Möglichkeit des gerichtlichen Rechtsschutzes steht den Inhaftierten fortan auch immer ein Beschwerderecht zur Verfügung, mit welchem sie Wünsche, Anregungen und Beschwerden vorbringen können. Der Entwurf beinhaltet die Einsetzung eines Beirats, der die Aufgabe hat, bei der Gestaltung des Abschiebehaftvollzuges und bei der Betreuung der Untergebrachten mitwirken zu können.
Wir bringen mit diesem Entwurf, der dem baden-württembergischen Vorbild folgt und in Kooperation mit Organisationen und Aktiven aus der Flüchtlingshilfe erarbeitet wurde, die notwendige Rechtsgrundlage für den Abschiebungshaftvollzug auf den Weg. Einerseits indem die Rechte der Inhaftierten berücksichtigt werden – und andererseits gewährleistet der Gesetzentwurf trotzdem den praxisgerechten und verhältnismäßigen Abschiebehaftvollzug. Der Entwurf wird nun in den Ausschüssen und in einigen Monaten erneut im Plenum beraten.