Zum Inhalt springen

Keine Abschiebunen nach Syrien! Keine Verhandlungen mit dem Assad-Regime!

Photo by aladdin hammami on Unsplash

„Brechen Sie nicht mit dem Völkerrecht“, meine Mahnung an die CSU-Fraktion. Sie fordert die Abschiebung von Straftätern nach Syrien und macht es der CDU in anderen Bundesländern nach, die unbedingt Abschiebungen auch nach Syrien wollen. Sogar um den Preis, dass dann die Bundesregierung mit dem verbrecherischen Assad-Regime zusammenzuarbeiten müsste.

#SyriaNotSafe

#gegenAbschiebungen

[embedyt] https://www.youtube.com/watch?v=uXOUWyj3-Kc[/embedyt]

Hier der Text für meine Rede im Plenum

(es gilt das gesprochene Wort)

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

seit Jahren erreichen uns täglich neue schreckliche Meldungen aus Syrien. Gewaltsame Niederschlagungen von Demonstrationen, schier endlose Zahlen von Todesopfern staatlicher Gewalt und Folter.

Zahlreiche Organisationen haben Menschenrechtsverletzungen dokumentiert.

Der seit 2011 anhaltende Bürgerkrieg in Syrien ist nicht vorbei. Die Waffenruhe in Idlib ist brüchig, die Konfliktursachen bestehen fort und mit weiteren militärischen Eskalationen ist zu rechnen.

Das Völkerrecht verbietet ganz klar eine Abschiebung in ein Kriegsgebiet!

Syrien ist unter Assad ein Folterstaat. Es gibt keine Anzeichen dafür, dass sich dies in der nächsten Zeit ändert.

Das Völkerrecht verbietet auch die Abschiebung in ein Folterstaat!

Menschen, die das Assad-Regime ablehnen oder denen dies auch nur unterstellt wird, sind von Verhaftungen, Folter und der Praxis des Verschwindenlassens bedroht.

Das Völkerrecht verbietet die Abschiebung in ein Land in dem Menschen täglich verschwinden.

Sehr gehrte Kolleginnen und Kollegen der CSU-Fraktion: Sie können doch nicht ernsthaft wollen, dass die Bundesregierung mit diesem verbrecherischen Regime zusammenzuarbeitet?

Wie brisant eine Zusammenarbeit in dem Bereich wäre zeigt sich, dass das syrische Innenministerium und der amtierende Innenminister auf der Sanktionsliste der EU stehen. Sie sind nachweislich unmittelbar an den Repressionen gegen die Zivilbevölkerung beteiligt.

Auch der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Georg Maier, hat klar gemacht, dass jetzt keine rechtsstaatlich vertretbaren Abschiebungen möglich seien:

Man könne nicht „Leute dorthin abschieben, wo ein Terrorregime herrscht“.

Ihr Antrag – sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der CSU Fraktion-  ist wahrscheinlich taktisch oder symbolisch inteniert. Solche Anträge helfen aber nicht. Im Gegenteil!

Sollte das Abschiebeverbot nach Syrien aufgehoben werden, wäre das fatal:

Erstens weil es wie bereits erwähnt nicht geht in ein Land abzuschieben, indem Menschenrechte so sehr verletzt werden wie in Syrien.

Damit würde Deutschland gegen das Folterverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen.

Zweitens ist es nicht vertretbar, wenn Kriminelle nicht bestraft, sondern abgeschoben werden. Alle Kriminellen egal mit welchem Pass gehören vor ein Gericht und je nach Gerichtsurteil in ein Gefängnis. Wo kämen wir da hin, wenn aus dieser Praxis heraus Mörder nicht hinter Gittern landen, sondern nur abgeschoben werden.

Und zum Dritten würden Abschiebungen Assad als Ansprechpartner rehabilitieren – einen Kriegsverbrecher, der kein Verhandlungspartner ist, sondern vor einem Gericht stehen sollte. 

Wir sollten unsere Kraft darauf konzentrieren die Strukturen zu verändern, die diesen Krieg und diese Kriegsverbrechen möglich machen. Es bedarf endlich mehr Engagements von deutscher Seite um gemeinsam mit anderen Ländern der Weltgemeinschaft eine politische Lösung für den Konflikt in Syrien zu finden.

Ihr Vogel-Strauß-Ansatz vor der Realität in Syrien und Ihren Ansatz das Völkerrecht bei den Abschiebungen aushebeln zu wollen, lehnen wir Grünen ab.

Ziehen Sie den Antrag zurück.

Brechen Sie nicht mit dem Völkerrecht.