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Grünes Integrations- und Teilhabegesetz eingebracht: Gleichberechtigung für Menschen mit und ohne Migrationshintergrund

Die Kluft in der Bevölkerung zwischen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund ist nach wie vor groß, besonders im Hinblick auf Bildungschancen, Ausbildungs- und Erwerbsbeteiligung.

Wir wollen endlich eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erreichen und reichen dafür das Bayerische Teilhabe- und Integrationsgesetz ein.  

Der grüne Gesetzentwurf gibt dabei klare Ziele zur Integration und für die dafür notwendige Infrastruktur vor. Darunter das Recht auf schulische Bildung für alle Kinder unabhängig vom Aufenthaltsstatus sowie die Förderung von Unterstützungs-Netzwerken und die interkulturelle Öffnung der Verwaltung.

Anschaulich berichtet dazu auch BR24 anhand eines Portraits:

Hier geht es zum Streifzug durch das Westend

Oberstes Ziel ist eine Kultur der Anerkennung und des gleichberechtigten Miteinanders. Dafür soll künftig auch ein bayerischer Integrationsrat sorgen, der die Regierung in Fragen der Integrations- und Migrationspolitik unterstützt und für Menschen mit Migrationshintergrund politische Partizipation ermöglicht.

Bayern muss endlich von dem verfassungsfeindlichen Leitkulturgesetz der CSU befreit werden. Das Gesetz und dessen antiquierter Ansatz von Unterwerfung muss durch ein modernes, chancengerechtes Gesetz abgelöst werden.

Bayern ist bunt: Jeder Vierte hat einen einen Migrationshintergrund

Die Notwendigkeit für ein neues grünes Teilhabe- und Integrationsgesetz ergibt sich auch aus der demografischen Entwicklung: Bereits heute hat jeder Vierte in Bayern – 26 Prozent der Bevölkerung im Freistaat – einen Migrationshintergrund. Bei den denjenigen unter 25 sind es 31 Prozent.

Chancengerechtigkeit und Teilhabe für alle sowie die Möglichkeit, sich mit den eigenen Fertigkeiten einbringen zu können – das sind die Voraussetzungen für eine prosperierende, friedliche und gerechte Gesellschaft und eine zukunftsfähige Weiterentwicklung des Freistaats.

Hier meine Rede dazu im Plenum in der ersten Lesung. Jetzt wird das Gesetz in den Ausschüssen des Landtags diskutiert bevor es nach der 2. Lesung abgestimmt wird. Gern nehme ich eure Impulse auf und freue mich über Kommentare!

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