Warum erhalten Geflüchtete und Asylbewerber*innen keine Gesundheitskarte? Die bayerische Praxis mit Bescheinigungen, Anträgen und Gutachten ist aufwendig, fehleranfällig, ungesund und menschenunwürdig. Trotzdem stimmten die Kolleg*innen aus der CSU und FW Fraktion nicht für diesen Verbesserungsvorschlag und lehnten meinen grünen Antrag ab. Dabei könnte Bayern die Gesundheitskarte wie Hamburg oder Bremen einführen und dabei sogar hohe Verwaltungskosten einsparen.
Im Ausschuss am 30.9.2021 habe ich die bayerische Staatsregierung aufgefordert, Flüchtlinge und Asylbewerber*innen bereits vor Ablauf von 15 Monaten mit der elektronischen Gesundheitskarte zu versorgen.
Die Ausgabe von Gesundheitskarten vor diesem Zeitpunkt liegt in der Entscheidung der Bundesländer. Derzeit werden von den Kommunen in Bayern Berechtigungsscheine ausgegeben.
Nach einer Wartezeit von 15 Monaten erhalten Flüchtlinge und Asylbewerber*innen laut Gesetz dann grundsätzlich eine Gesundheitskarte.
Die Ungleichbehandlung bei der Versorgung mit Gesundheitskarten ist nicht Ordnung.
Grundsätzlich hat in Deutschland jeder Mensch ein Recht auf Zugang zu medizinischer Versorgung und Hilfe im Notfall – unabhängig vom Aufenthaltsstatus.
Mit Blick auf die Gesundheit der Betroffenen sowie die Verringerung des bürokratischen Aufwands und der Kosten macht es keinen Sinn, die 15-Monatsfrist abzuwarten und dann erst die Gesundheitskarte zu verteilen. Daher ist es auch fatal, dass die Regierungskoalition unsere Antrag abgehlehnt hat.
Bremen und Hamburg haben mit der Einführung der Gesundheitskarte hinsichtlich fiskalischer und unbürokratischer Hinsicht gute Erfahrung gemacht.