Es ist nicht rechtens, wenn das Bayerische Strafvollzugsgesetz auf die Abschiebehaft angewendet wird – wenn Geflüchtete, die ausreisen müssen, wie Straftäter behandelt werden und die Abschiebehaft in Bayern Gefängnissen ähnelt. Damit sich dies ändert, habe ich zusammen mit der Grünen Fraktion einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt.
Zum grünen Gesetzentwurf geht es hier.
Schutz der Grundrechte von Geflüchteten
Wir setzen uns mit unserem Gesetzesentwurf für den Schutz von Grundrechten der Geflüchteten in Abschiebehafteinrichtungen ein. Auch die Staatsregierung muss endlich die europäische und bayerische** Rechtsprechung ernst nehmen und die Grundrechte von Geflüchteten in der Abschiebehaft beachten.
Hier meine Rede bei der ersten Lesung im Bayerischen Landtag.
Entscheidung des europäischen Gerichtshofs berücksichtigen
Der europäische Gerichtshof hat am 10.3.2022 ganz klar entschieden: Abschiebehäftlinge dürfen nicht in Gefängnis-ähnlichen Einrichtungen untergebracht werden. Die Konsequenz muss in Bayern sein, dass sämtliche Abschiebehaftanstalten überprüft und zu einem großen Teil umgebaut werden müssen. Denn die bayerischen Abschiebehaftanstalten sind von meterhohen, stacheldraht-bewehrten Mauern umgeben und haben damit eindeutig den Charakter eines Gefängnisses.
“Menschen, die in Abschiebungshaft genommen werden, sind keine Straftäter*innen, sie dürfen also auch nicht wie solche behandelt werden.”
Ich habe mir vor Ort von der Abschiebehaft in Eichstätt ein Bild gemacht und bereits 2019 die Staatsregierung in einem Antrag aufgefordert, die Unterbringung zu verändern.
Hier der Bericht von meinem Besuch.
Kritik an der Abschiebehaft in Eichstätt vom Landgericht
Auch das Landgericht Coburg hat deshalb die Ausgestaltung der Abschiebehaft in Eichstätt kritisiert. Der Zweck der Abschiebehaft liegt nämlich nicht darin, Verbrechen zu bestrafen. Darum ist es auch nicht richtig, wenn in Bayern einfach das Bayerische Strafvollzugsgesetz auf die Abschiebehaft angewendet wird. Es braucht einen eigenen gesetzlichen Rahmen und spezielle Regelungen.
Baden-Württemberg als Beispiel
Darum gibt es in Baden-Württemberg und anderen Ländern zum Teil bereits seit Jahren eigenständige Gesetze zur Regelung des Vollzugs der Abschiebehaft. Ein solches Gesetz haben wir nun auch für Bayern vorgelegt. Damit könnten dann auch die zuständigen bayerischen Behörden eine klarere und rechtssichere Regelung bekommen.
Abschiebehaft als aller letztes Mittel
Wenn schon Abschiebehaft als aller letztes Mittel angeordnet werden muss, dann darf diese eben nicht wie die Strafhaft vollzogen werden. Denn die Ausreisepflicht allein macht die Menschen eben nicht zu Straftäterinnen und Straftätern.
Inhalte des Grünen Gesetzentwurfs
Das Ziel des Gesetzentwurfes ist es, die Abschiebungshaft so human wie möglich und so wenig einschränkend wie nötig zu vollziehen. Deshalb betont unser Gesetzentwurf die Rechte der Abschiebungshäftlinge. Dazu gehört, dass die Inhaftierten Bewegungsfreiheiten innerhalb der Einrichtung erhalten. Besuchs- und Kontaktmöglichkeiten erlaubt sind und ihnen das Recht eingeräumt wird, eine religiöse Betreuung oder auch ein Angebot zur Beschäftigung erhalten. Unabhängig von der Möglichkeit des gerichtlichen Rechtsschutzes steht den Inhaftierten fortan auch immer ein Beschwerderecht zur Verfügung, mit welchem sie Wünsche, Anregungen und Beschwerden vorbringen können. Der Entwurf beinhaltet die Einsetzung eines Beirats, der die Aufgabe hat, bei der Gestaltung des Abschiebehaftvollzuges und bei der Betreuung der Untergebrachten mitwirken zu können.
Wir bringen mit diesem Entwurf, der dem baden-württembergischen Vorbild folgt und in Kooperation mit Organisationen und Aktiven aus der Flüchtlingshilfe erarbeitet wurde, die notwendige Rechtsgrundlage für den Abschiebungshaftvollzug auf den Weg. Einerseits indem die Rechte der Inhaftierten berücksichtigt werden – und andererseits gewährleistet der Gesetzentwurf trotzdem den praxisgerechten und verhältnismäßigen Abschiebehaftvollzug. Der Entwurf wird nun in den Ausschüssen und in einigen Monaten erneut im Plenum beraten.
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**Das Landgericht Coburg hat am 7.11.2022 entschieden, dass der Abschiebungshaft Eichstätt nicht europarechtskonform und somit die Unterbringung von Abschiebegefangenen dort europarechtswidrig ist. Die Besuchs- und Aufschlusszeiten sind eng reguliert. Die Gefangenen dürfen keine eigene Kleidung tragen und keine eigenen Smartphones sowie Laptops besitzen. Außerdem hat das Landgericht die Gitter vor den Fenstern als nicht annehmbar betrachtet. Auch die EU-Rückführungsrichtline wird hier deutlich missachtet. Die Abschiebehaft Eichstätt sei in der Gesamtbetrachtung ausgesprochen “Gefängnis-ähnlich” und ist somit europarechtswidrig, so das Landgericht.