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Für Menschenrechte in ANKERzentren! Gemeinsames Antragspaket vorgelegt

Zusammen mit der SPD und der FDP hatte ich ein gemeinsames Antragspaket für menschengerechte „ANKER-Einrichtungen in Bayern“ vorgelegt.

In vier fraktionsübergreifenden Anträgen fordern sie die Umsetzung der Erkenntnisse aus der Anhörung „ANKER-Einrichtungen in Bayern“, die der Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration am 26. September 2019 durchgeführt hat. Gemeinsam setzen sich die drei Oppositionsfraktionen dafür ein, dass die bayerische Asylpolitik human ausgestaltet wird und dass in den „ANKER-Einrichtungen“ umfassende Veränderungen zum Positiven umgesetzt werden.

  1. Minderjährige schützen

Der Schutz von Kindern muss uneingeschränkt sichergestellt werden. Deshalb darf der Aufenthalt Minderjähriger in ANKER-Einrichtungen maximal sechs Monate betragen. Im Antrag mit Drucksache 18/4453 fordern die drei Fraktionen gemeinsam, dass die Söder-Regierung künftig geltendes Bundesrecht beachten soll und darum minderjährige Kinder und deren Familien spätestens nach sechs Monaten in Gemeinschaftsunterkünften in den Kommunen unterbringen soll. Dazu erklärt Gülseren Demirel (Sprecherin für Asyl, Migration und Flucht der Landtags-Grünen): „Kinder müssen in einem kindgerechten Umfeld aufwachsen. Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen setzt hier klare Standards! Diese müssen endlich auch in Bayern der Maßstab sein.“

2. Rechtsberatung sicherstellen

Asylsuchende haben das Recht auf eine unabhängige Rechtsberatung. Deshalb fordern die drei Fraktionen gemeinsam (Antrag Drucksache 14/4454), dass Rechtsbeiständen und Beraterinnen und Beratern von Nicht-Regierungsorganisationen der freie Zugang zu den ANKER-Einrichtungen gewährt wird. Christian Flisek, (rechtspolitischer Sprecher der Landtags-SPD): „Sowohl die EU-Grundrechtecharta, als auch die Europäische Menschenrechtskonvention garantieren eine unabhängige und aufsuchende Asylverfahrensberatung bzw. Rechtsberatung in den ANKER-Einrichtungen. Derzeit werden ausschließlich Verfahrensberatungen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge angeboten und durchgeführt. Da das BAMF auch über das Anerkennungsverfahren entscheidet, kann nicht von einer unabhängigen Beratung gesprochen werden. Wir fordern daher, dass eine unabhängige Verfahrensberatung durch NGOs und Rechtsanwälte auch in den Ankerzentren durchgeführt werden kann.“

 3. Kinder in die Schulen

Minderjährige müssen angemessen beschult werden. Die drei Fraktionen fordern gemeinsam im Antrag mit Drucksache 14/4455, dass minderjährigen Kindern von Asylsuchenden und minderjährigen Asylsuchenden spätestens nach drei Monaten Zugang zum Bildungssystem ermöglicht wird. Das bedeutet konkret für viele betroffene Kinder, dass sie künftig am Unterricht in den Regelschulen des jeweiligen Schulsprengels teilnehmen können. Martin Hagen (Fraktionschef der Landtags-FDP) führt aus: „Flüchtlingskindern in bayerischen ANKER-Einrichtungen darf der reguläre Schulbesuch nicht verweigert werden. Sie haben das gleiche Recht auf Bildung wie alle Kinder im Freistaat. Bildung ist ein kostbares Gut, es ist der Schlüssel zu Integration. Wir können es uns nicht leisten, dass auch nur ein Kind in seiner Entwicklung auf der Strecke bleibt. Wir erwarten von der Regierung, dass die Standards der Aufnahmerichtlinie des europäischen Parlaments und Rates sofort umgesetzt werden

4. Schutzbedürftige wirksam schützen

Die völkerrechtlichen Vorgaben für schutzbedürftige (vulnerable) Personen sind umzusetzen: Gemeinsam fordern die drei Fraktionen im Antrag mit Drucksache 18/4456, dass besonders schutzbedürftige Personen und LQBTIQ* umgehend nicht mehr in den zentralen ANKER-Einrichtungen, sondern dezentral und gegebenenfalls in gesonderten Einrichtungen und Schutzwohnungen unterzubringen sind.

Gemeinsam fordern die Landtags-Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP die Achtung der Menschenrechte in den ANKER-Zentren. Der Schutz der Betroffenen und die Umsetzung rechtlicher Verpflichtungen und internationaler Konventionen muss Grundlage der Unterbringungspolitik in Bayern sein.

Für eine menschliche bayerische Asylpolitik!

 München, den 12. November 2019

Verhandlung der Anträge im Verfassungsausschuss am 14.11.2019:

Sie hatten es in der Hand, die Situation in den ANKER-Einrichtungen noch heute zu verbessern, doch CSU/FREIE WÄHLER Mehrheitsfraktion hat es abgelehnt. Zusammen mit der SPD und der FDP habe ich mich im Verfassungsausschuss für menschengerechte “ANKER-Einrichtungen in Bayern” eingesetzt und die Mehrheitsfraktionen aufgefordert, unserem fraktionsübergreifenden Antragspaket zuzustimmen. Die CSU und FREIEN WÄHLERN haben aber einstimmig dagegen gestimmt. Sie schlossen sich lieber der unverbindlichen Staatsministeriumsaussage an, dass es reicht, wenn die Kinder und Familien „bald“ aus den ANKER-Einrichtungen verlegt werden würden und sahen für die anderen Forderungen wie z.B. der unabhängigen Rechtsberatung oder dem Schutz vunerablen Gruppen wie LGBTIQ* offensichtlich keine Notwendigkeit, sich zu darum kümmern. Auch wenn diese Forderungen sich direkt auf die Beiträge der Expert*innen aus der Anhörung „ANKER-Einrichtungen in Bayern“ bezogen, die der Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration am 26. September 2019 gemeinsam durchgeführt hatte. Dabei muss Bayern in den Ankerzentren das Bundesrecht sofort umsetzen und es reichen keine Einzelfalllösungen. Die Menschen und vor allem Familien sind weiterhin viel zu lange in den ANKER-Einrichtungen – ungeschützt und ohne unabhängige Rechtsberatung!