CSU hat unser westliches Wertefundament vielfach verraten und verletzt mit dem Bayerische Integrationsgesetz. Die Vielzahl der Kritikpunkte vom Bayerischen Verfassungsgericht am Gesetz verdeutlicht, wie sehr die damalige CSU-Alleinregierung mit ihrem auf Ausgrenzung abzielenden Gesetz ihre Kompetenzen überschritten hat. Jetzt ist richterlich testiert, dass die CSU unangemessene Eingriffe in die individuellen Persönlichkeitsrechte, die Meinungsfreiheit und die Neutralitätspflicht des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vorgenommen hat. So hat die CSU letztlich die von ihr über alles gestellte Leitkultur – wenn man sie als westliches Wertefundament verstehen will – selbst vielfach verraten und verletzt. Das Urteil, das Teile des Integrationsgesetzes obsolet macht, muss Anlass sein, die bayerische Integrationspolitik neu aufzustellen und alle Menschen, die hier leben miteinander zu versöhnen.
Hier meine Rede im Bayerischen Landtag im Rahmen der aktuellen Stunde zu dem Urteil des Bayerischen Verfassungsgesetzes „Verfassung achten und schützen: Integrationspolitik nach Recht und Gesetz“: Integration gelingt nur, wenn wir den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken. Wer aber glaubt, eine bestimmte Tradition oder Religion sei einer anderen überlegen, wer glaubt, den Menschen vorschreiben zu können, wie sie ihr Leben zu führen haben, der höhlt unseren Wertekern aus. https://youtu.be/wIfyfRrkY6E |
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Folgende Punkte beim CSU Integrationsgesetz sind laut Bayerischen Verfassungsgericht nicht konform mit der Verfassung:
„Die gesetzliche Verpflichtung, die in der Präambel des Bayerischen Integrationsgesetzes definierte „Leitkultur“ in Rundfunk- und Telemedienangeboten zu vermitteln, verletzt die Rundfunkfreiheit und das Recht der freien Meinungsäußerung. Die Befugnis der Sicherheitsbehörden, Personen allein aufgrund einer bestimmten Ein-stellung zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu einem Grundkurs über deren Werte zu verpflichten, stellt ebenfalls einen unzulässigen Eingriff in die Meinungsfreiheit dar. Die im Gesetz vorgesehene Bußgeldsanktion bei Aktivitäten, die auf eine Ersetzung der bestehenden verfassungsmäßigen Ordnung durch eine andere Rechtsordnung abzielen, verstößt gegen die abschließende bundesgesetzliche Regelung des strafrechtlichen Staatsschutzes.“ (Auszug aus der Pressemitteilung des Bayerischen Verfassungsgerichts vom 3.12.2019) Mehr Infos auf der Seite des Bayerischen Verfassungsgerichts. Es war die sprichwörtliche Arroganz der Macht, die Horst Seehofer und die stramm konservative CSU-Landtagsfraktion dazu verleitet hat, ihre Freiheiten bei der Gesetzgebung deutlich überzustrapazieren.
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