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Einladung zur Anhörung: Gewaltschutz von geflüchteten Frauen und Mädchen in bayerischen Flüchtlingsunterkünften

Am 24.11. ab 10.00 Uhr findet im Landtag endlich die öffentliche Anhörung zum Thema Gewaltschutz von geflüchteten Frauen und Mädchen in bayerischen Flüchtlingsunterkünften statt! Die Veranstaltung ist öffentlich. Mit einem gültigen Ausweis kann über die Ostpforte (moderne Rückseite des Landtags) die Anhörung besucht werden.

Der Verfassungsausschuss des Landtags hat gegen die Stimmen der CSU, FW und AfD im Rahmen eines Minderheitenvotums meinen Antrag angenommen. Mit der Anhörung möchten wir endlich die Situation der geflüchteten Frauen und Kinder intensiv unter die Lupe nehmen.

Hier geht es zur Tagesordnung und zum Ablauf.

Alarmierende Zahlen!

2019 gab es laut Staatsregierung 1.434 Straftaten gegen Frauen und Mädchen in Bayerischen Asylunterkünften. 2020 (1314), 2021 (971). Zumeist waren die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, sexuelle Übergriffe, und sexuelle Missbrauch (von Kindern). Die Zahl bei Nachstellung (Stalking), Freiheitsberaubung, Nötigung, Bedrohung, Zwangsheirat ist ebenfalls in den drei letzten Jahren sehr hoch (sieh Anhang – die Zahlen für 2022 bekommen wir erst 2023).

Gewaltschutz ist mangelhalft!

Es braucht ein flächendeckendes Hilfe- und Unterstützungssystem für alle Frauen, die Gewalt erleben oder davon bedroht sind – unabhängig von ihrem aufenthaltsrechtlichen Status, ihrem Herkunftsland, ihrer Sprache, oder ob sie in einer Unterkunft leben müssen. Diese Forderung und Verpflichtung zur Umsetzung konkreter Maßnahmen ist in der Istanbul-Konvention verankert, u.a. in den Art. 60 und 61. Nach der Unterzeichnung der Istanbul-Konvention muss Deutschland seit 2018 auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene alle Formen von Gewalt gegen Frauen verhüten, verfolgen und beseitigen – und zwar für ALLE Frauen. Dafür braucht es endlich umfassende und ressortübergreifende politische Maßnahmen, um dem Anspruch der Konvention gerecht zu werden.

Anhörung im Landtag

Mit der Anhörung möchten wir genau das erreichen.

Hier geht es zum Antrag. 

Mein Anliegen wird getragen von dem Anliegen der Betroffenen Frauen und dem Aktionsbündnis. Vor der Anhörung unterstreichen die Frauen auf folgender Kundgebung ihr Anliegen:

Gern nehmen ich Ihre Impulse und Anregungen mit in die Debatte. Schreiben Sie mir gern unter info@guelseren.de