Meine grünen Kollegen Toni Schuberl, Cemal Bozoğlu und ich haben heute im Verfassungsausschuss zusammen mit der SPD den AFD Kandidaten Herrn Maier für das Amt des stellvertretenden Ausschussvorsitz abgelehnt. Wir wurden aber von den anderen Fraktionen im Ausschuss überstimmt und Herr Maier als stellvertretender Ausschussvorsitzender trotzdem bestätigt. Hier geht es zu dem ausführlichen Bericht und Infos über die Konzeption der Ausschüsse.
Dem „völkischem“ Einfluss von AFD Abgeordneten entgegenwirken
Heute bei der ersten Sitzung des Verfassungsausschusses musste der Ausschussvorsitzend*innenposten und stellvertretenden Vorsitzenden*innenposten besetzt werden. Anhand eines demokratischen Verfahrens (wird unten erläutert) war die AFD „dran“ den stellvertretenden Vorsitzenden vorzuschlagen.
Die Berichte, dass ein großer Teil der Abgeordneten der AFD dem völkisch-nationalen Flügel der Partei stammt, können wir nicht ignorieren. Der oder die Ausschussvorsitzenden und deren Stellvertreter*innen stehen für die gesamte parlamentarischer Arbeit des Ausschusses und sind damit wichtige Repräsentanten der Demokratie. Insbesondere für den Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration ist es besonders wichtig, dass er von Personen geleitet und repräsentiert wird, an deren Rechts- und Verfassungstreue keine Zweifel bestehen können. Dieser Ausschuss hat eine ganz besondere Bedeutung und eine hervorgehobene Stellung innerhalb des Landtages. Er prüft alle Gesetzesvorlagen auf Verfassungskonformität und ist gewissermaßen der “Notar des Parlaments“. So wie unsere Rechtsordnung an Notar*innen besondere Anforderungen stellt, stellen wir sie auch an die RepräsentantInnen des Rechtsausschusses. Überdies ist der Ausschuss jetzt auch für Integration zuständig. Wir haben deshalb Herrn Maier gebeten, uns zu zeigen, dass dies nicht in seiner Absicht ist und er als Abgeordnete die Grundwerte unserer Demokratie bewahren möchte. Herr Maier hat es abgelehnt, unsere Fragen entsprechend zu beantworten. Dementsprechend konnten wir ihn nicht wählen.
Warum kann die AFD überhaupt jemanden für den Vorsitz oder die Stellvertretung bei einem der Ausschüsse nominieren?
Da die Ausschüsse in die Repräsentation des Volkes durch das Parlament eingebunden sind, muss dem Grundsatz nach, jeder Ausschuss ein verkleinertes Abbild des Plenums sein und seine Zusammensetzung muss, die des Plenums in ihrer politischen Gewichtung widerspiegeln (Grundsatz der Spiegelbildlichkeit). Die Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag trägt diesem Grundsatz Rechnung, indem sie eine Zuteilung der Ausschusssitze an die Fraktionen des Landtags nach dem Sainte-Laguë/Schepers Verfahren vorsieht. Nach diesem Verteilungsverfahren hatte die CSU das 1. Zugriffsrecht auf einen Ausschussvorsitz, Bündnis 90/Die Grünen das 2., wiederum die CSU das 3., die Freien Wähler das 4. und die AfD das 5. Zugriffsrecht. Bei ihrem Zugriff hat sich die CSU für den Haushaltsausschuss sowie den Verfassungsausschuss entschieden, Bündnis 90/Die Grünen für den Innenausschuss. Nachdem die Freien Wähler auf den Landwirtschaftsausschuss zugegriffen haben, war der Weg für die AfD frei, den Vorsitzenden des Bildungsausschusses vorzuschlagen.