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Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist in Kraft – ein Gewinn für uns ALLE

Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist in Kraft! Damit gibt es jetzt nicht nur das modernste Einwanderungsrecht, das Deutschland je hatte, sondern auch eines, das seinen Namen verdient. In konstruktiven und intensiven parlamentarischen Verhandlungen konnten unter dem Einsatz der Grünen im Bundestag wesentliche Verbesserungen für Arbeitskräfte aus dem Ausland erreicht werden.

Mehr ausländische Arbeitskräfte für den Arbeitsmarkt

Durch das Senken der Hürden im Einwanderungsrecht (z.B. bei Gehaltsschwellen und Vorrangprüfung), Bürokratieabbau und neuen Zugangsmöglichkeiten, auch in Kooperation mit den Außenhandelskammern, öffnen wir den Arbeitsmarkt für Arbeitskräfte aus dem Ausland.

Spurwechsel auch innerhalb Deutschlands 

Zeitgleich nehmen wir endlich auch die Menschen in den Blick, die bereits in Deutschland leben und verbessern somit die Situation für viele Geflüchtete indem sie jetzt in den Arbeitsmarkt einwandern können und damit auch unsere Wirtschaft unterstützen. Insbesondere die geschaffenen Möglichkeiten zum Spur- und Zweckwechsel sind ein großartiger grüner Erfolg, mit dem wir die starren Mauern unseres Einwanderungs- und Aufenthaltsrechts einreißen.

Deutschland im globalen Wettbewerb um Arbeitskräfte

Mit dem neuen Gesetz stellen wir die Weichen, um Deutschland und auch Bayern als Einwanderungsland attraktiver zu machen und im Wettstreit mit anderen erfolgreichen Einwanderungsländern wie Kanada oder den USA mitzuhalten.

Zentrale Punkte des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes

Die drei wichtigsten Erfolge im Überblick:

  • Wir ermöglichen einen „Spurwechsel“: Wir wollen geflüchteten Menschen die Möglichkeit zum Spurwechsel (Stichtag 29. März 2023) geben, der langfristig eine Perspektive in Deutschland ermöglicht. Damit schaffen wir schneller gesellschaftliche Teilhabe, fördern Integration und entlasten die Kommunen und Ausländerbehörden, da langfristige Aufenthaltstitel zu weniger Verwaltungsaufwand führen und der Lebensunterhalt selbstständig gesichert werden kann.

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  • Wir denken Familien mit: Fachkräfte aus dem Ausland haben sich in der Vergangenheit häufig gegen Deutschland und für andere Länder entschieden, weil sie ihre Familie nicht direkt mitbringen durften. Wir finden, wer in Deutschland leben und arbeiten möchte, soll das mit seiner Familie tun dürfen. Daher senken wir die Hürden beim Familien mit- & -nachzug – natürlich auch beim Spurwechsel.

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  • Wir ermöglichen den „Zweckwechsel“: Das deutsche Aufenthaltsgesetz sah vor, dass eine Einreise nach Deutschland immer mit dem Visum erfolgen sollte, bei dem der Zweck eindeutig bestimmt ist. Wer beispielsweise ein Schengenvisum bekommen hatte und kurzfristig einen Arbeitsplatz in Deutschland angeboten bekam, musste bis dato kurioserweise erst wieder ausreisen – monatelanges Visumsverfahren im Herkunftsland inklusive. Diese unverständliche Hürde ist jetzt Geschichte – Fachkräfte sollen dem Arbeitsmarkt möglichst zeitnah zur Verfügung stehen!

Das gesamte Gesetz gibt es hier.

Welche Erfahrungen machen Sie mit dem neuen Gesetz? Ich bin sehr an einer Rückmeldung zur Umsetzung in Bayern interessiert und freue mich über Ihre Nachricht unter info@guelseren.de