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Chancen-Aufenthaltsgesetz tritt am 1.1.2023 in Kraft– Konsequenzen für Bayern

Mit der Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts wurde im Bundestag durch die Ampel-Regierung ein zentrales flüchtlingspolitisches Vorhaben des Koalitionsvertrags umgesetzt. Es tritt am 1.1.2023 in Kraft.

Perspektiven für Geduldete auch in Bayern

Ich freue mich, dass es jetzt vor allem für Geduldete Menschen auch in Bayern eine neue Perspektive gibt: Wenn sie seit fünf Jahren geduldet oder gestattet in Deutschland leben, erhalten für zunächst 18 Monate das Chancen-Aufenthaltsrecht. Während dieser Zeit soll ihnen Gelegenheit gegeben werden, die übrigen Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen. Das Gesetz leistet einen wichtigen Beitrag gegen den Arbeitskräftemangel auch in Bayern. Wie dringend der Bedarf und wie groß das Potential ist, haben wir mit der vom IFO-Institut entwickelten Studie nachgewiesen.

Wichtige Informationen für Asylhelfer*innen, Verbände und Geflüchtete in Bayern zum Stopp von Abschiebungen

Es ist wichtig, dass die Geflüchteten von dieser neuen Chance und dem neuen Gesetz erfahren und sich gegen Abschiebepläne oder Schlupflöcher der bayerischen Staatsregierung wehren. Es gibt bereits Landkreise, die Abschiebungen ausgesetzt haben, mit dem Verweis das neue Gesetz (Hier dazu die Presseberichte). Ein Hinweis des Bundesverfassungsgerichts wurde bereits bei Gerichtsverfahren als bindend bewertet und so Geflüchtete vor der Abschiebung bewahrt.

Unter der Federführung der Rechtsanwältin Anna Fröhlich konnten juristisch Erfolge erzielt und Abschiebungen verhindert werden.

Bitte schauen Sie, ob dies ggf. auch für Sie oder Geflüchtete, die sie kennen und betreuen, eine Hilfe ist.

In einer neuen Verordnung, kurz IMS, hat die Staatsregierung die Ausländerämter angewiesen, vorsichtiger mit Hinweis auf das neue Gesetz vorzugehen. Leider legt die Staatsregierung weiterhin den Schwerpunkt in der Verordnung auf mögliche Abschiebungen an Stelle auf die möglichen neuen Chancen.

Hier geht es zur Verordnung.

Dagegen werde ich mich politisch einsetzen. Sollten die Ausländerbehörden mit Ausreisebescheinigungen bewusst den Geduldeten-Status durchbrechen, um den Anspruch auf das neue Chancenaufenthaltsrecht zu verwirken, teilen Sie mir diese Fälle bitte unter info@guelseren.de mit.

Hier geht es zu den Gesetzentwürfen

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Heimat

Gesetzentwurf Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts

Wie geht es auf der Bundesebene mit dem Gesetz weiter?

Das Innenministerium erarbeitet gerade Anwendungsverordnungen für die Länder bzw. wie das Gesetz dann praxistauglich wird. Dabei geht es auch konkret um das Schließen von Schlupflöchern. Die Staatsregierung in Bayern hat sich sehr kritisch zum neuen Gesetz geäußert und die bayerischen Verordnungen kurz IMS halten die ausführenden Behörden wie die Ausländerämter weiterhin an, wenn möglich Wege zur Abschiebung zu finden. Dieses Vorgehen kritisiere ich aufs Schärfste. Das habe ich auch mit meiner Grünen Kollegin Filiz Polat, MdB, der parlamentarischen Geschäftsführerin und Expertin für Integrationspolitik beim letzten Online Austausch mit Verbänden und Asylhelfer*innen gemeinsam kritisiert. Sie wird ihrerseits sich dafür einsetzen, dass die Anwendungsverordnung ein solches Vorgehen in Bayern unterbindet.

Infos zum neuen Gesetz Chancenaufenthaltsgesetz und weiteren Gesetzes-Initiativen

Mit dem Gesetz zum Chancenaufenthaltsrecht stärken wir auch die Teilhaberechte von Asylsuchenden und Migrant*innen, denn der Zugang zu Integrationskursen wird für Alle geöffnet.

Mit dem Gesetzentwurf wird zunächst nur ein erster Teil der migrations-integrations- und flüchtlingspolitischen Vorhaben des Koalitionsvertrages umgesetzt. Weitere wichtige Vorhaben – wie z.B. die Gleichstellung des Familiennachzugs von subsidiär Geschützten mit anerkannten Flüchtlingen und die Regelung des Geschwisternachzuges sowie die Streichung von Arbeitsverboten. Reformen im Asylverfahrensrecht einschließlich einer unabhängigen Asylverfahrensberatung hat der Bundestag ebenfalls am 02. Dezember 2022 in einem weiteren Gesetzespaket verabschiedet. Für die Reform der Fachkräfteeinwanderung hin zu einem echten Einwanderungsgesetz hat das Bundeskabinett bereits Eckpunkte beschlossen.

Beim Gesetz zum Chancen-Aufenthaltsrecht haben die Ampel-Fraktionen nach Auswertung der Sachverständigenanhörung gegenüber dem Entwurf noch folgende Änderungen vorgenommen:

  • In der Regelung zum Chancenaufenthalt (§ 104c AufenthG) wird der Stichtag vom 1.1. 2022 auf den 31.10.2022 verschoben und die Aufenthaltserlaubnis nach dem Chancenaufenthalt ist um 6 Monate auf 18 Monate verlängerbar ohne weitere Bedingungen. Die Verschiebung des Stichtags für die fünf jährige Voraufenthaltszeit um zehn Monate auf den 31.10.2022 wird dazu führen, dass mehr Menschen von der neuen Regelung profitieren werden als mit der ursprünglich vorgesehenen Regelung.
  • In die Regelung für gut integrierte Jugendliche und junge Erwachsene wird 1 Jahr Vorduldungszeit als neue Voraussetzung eingefügt. Diesen Kompromiss mussten wir eingehen. Positiv ist aber: Es gibt eine Ausnahmeregel für Jugendliche und junge Erwachsene wenn sie aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung  die schulischen Erfolge nicht erbringen können

Hier geht es zu weiteren Informationen: