Ein Gesetz gegen Diskriminierung schützt nicht nur die Rechte einzelner, sondern stärkt das Vertrauen in unseren Staat. In Bayern fehlt bislang ein klarer rechtlicher Rahmen. Ein neuer Gesetzentwurf will das endlich ändern.
Ob in der Schule, am Bahnhof oder bei Behörden: Menschen in Bayern erleben Tag für Tag Diskriminierung. Die Gründe sind vielfältig – Hautfarbe, Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion oder eine Behinderung. Und die Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache: Allein 2023 registrierte die Beratungsstelle B.U.D. Bayern 195 Fälle rechter Gewalt, 2024 stieg die Zahl bereits auf 228. Die Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus meldete 733 antisemitische Vorfälle im Jahr 2023, ein alarmierender Anstieg im Vergleich zum Vorjahr.
Was diese Zahlen nicht erfassen, ist die Dunkelziffer – all jene, die aus Angst, Resignation oder fehlender Unterstützung schweigen. Genau hier setzt das Bayerische Antidiskriminierungsgesetz (BayADG) an.
Schutzlücken schließen – Vertrauen stärken
Der Gesetzentwurf wurde am 19. März in den Landtag eingebracht und geht nun in die Ausschussberatungen. Unser Ziel: Menschen in Bayern besser vor Diskriminierung schützen – gerade auch dort, wo der Staat selbst im Spiel ist. Denn öffentliche Stellen wie Schulen, Behörden oder Polizei müssen Vorbild sein, wenn es um Gleichbehandlung geht.
Bislang klafft in Bayern eine Schutzlücke: Anders als in Berlin gibt es hier kein eigenes Landesgesetz gegen Diskriminierung. Der Gesetzentwurf schließt diese Lücke und schafft klare Rechte für Betroffene – unter anderem durch Schadensersatzansprüche, Verbandsklagerecht und verbesserten Rechtsschutz. Damit wird der Weg frei für eine faire Auseinandersetzung auf Augenhöhe.
Ein Signal gegen den Rechtsruck
„Die Stärke unserer Demokratie zeigt sich darin, wie sie sich gegen Ungerechtigkeit wehrt“, sagt Grünen-Fraktionsvorsitzende Katharina Schulze. In Zeiten, in denen rechte Strömungen in Deutschland und Europa an Zulauf gewinnen, ist ein starkes Signal für Vielfalt und Gerechtigkeit wichtiger denn je.
Das Gesetz ist deshalb nicht nur ein juristisches Instrument, sondern auch ein klares politisches Statement: Bayern steht zu seinen Grundrechten. Artikel 1 des Grundgesetzes verpflichtet den Staat, die Würde jedes Menschen zu achten und zu schützen – auch im Alltag der Behörden.
Gemeinsam mit der Zivilgesellschaft
Hinter dem Gesetz steht ein breites Bündnis aus zivilgesellschaftlichen Initiativen, Beratungsstellen und Betroffenenvertretungen. Seit Jahren fordern sie ein solches Gesetz – jetzt ist es endlich auf dem Weg.
Das BayADG ist dabei kein Selbstzweck. Es ist ein Werkzeug für mehr Gerechtigkeit und gelebte Gleichberechtigung in Bayern. Und es ist ein Baustein von zweien: Neben dem Gesetz braucht es auch die nötige Infrastruktur zur Umsetzung – etwa durch eine landesweite Antidiskriminierungsstelle. Doch dazu mehr im zweiten Artikel.
Weitere Informationen: Unseren Gesetzesentwurf gib es hier und unser Booklet zum LADG/LADS gibt es hier