In der Lindenschmitstraße 25 sollte ein Hinterhof mit drei Townhäusern bebaut werden, wofür fünf über hundert Jahre alte Bäume gefällt werden müssten. Die Stadt hatte dafür eine Baugenehmigung erteilt und argumentiert, sie habe nach geltendem Recht keinen Spielraum gehabt. Gegen diese Nachverdichtung klagten der Naturschutzverband Wildes Bayern und die Bürgerinitiative LIN25 – mit Erfolg: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Baugenehmigung vorerst gekippt und festgestellt, dass sich das Projekt nicht in die nähere Umgebung einfügt. Damit dürfen die Bäume derzeit nicht gefällt werden und Umweltverbände erhalten faktisch neue Prüfrechte bei Bauvorhaben.
Die grüne Stadtratsfraktion sieht darin ein wegweisendes Signal für grüne Hinterhöfe: Sie betont, dass Wohnraum gebraucht wird, dieser aber bezahlbar sein und mit konsequentem Baumschutz vereinbar bleiben muss, und fordert Konsequenzen in der Genehmigungspraxis der Lokalbaukommission. Auch ich setze große Hoffnungen in dieses Urteil: Zum ersten Mal wird das alte Muster „Baurecht vor Baumschutz“ sichtbar in Frage gestellt.
https://lin25.de
https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-gericht-baumfaellung-lindenschmitstrasse-li.3319280
https://www.sueddeutsche.de/muenchen/gericht-baugenehmigung-muenchen-neubau-hinterhof-li.3340317
https://www.tz.de/muenchen/stadt/lindenschmitstrasse-gericht-stoppt-wohnungsbau-und-rettet-baeume-94043823.html
https://www.gruene-fraktion-muenchen.de/lindenschmitstrasse-wegweisendes-urteil-fuer-gruene-hinterhoefe/
https://www.wildes-bayern.de/muenchen-wildes-bayern-stoppt-baumfaellungen-update/