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Abschiebungen im Eiltempo parallel zur Vorlage des Chancenaufenthaltsgesetzes?

Während der Bundestag erstmals am 20.10.2022 über das neue Chancen-Aufenthaltsrecht berät macht das bayerische Innenministerium  seine Ausländerbehörden zu regelrechten Abschiebebehörden: Im Eiltempo werden Geduldete vor dem Inkrafttreten des Chancen-Aufenthaltsrechts abschoben. Obwohl diese Menschen seit über fünf Jahren hier leben, arbeiten und integriert sind. Die Staatsregierung entzieht ihnen ihre Perspektive und nimmt Bayern die Chance, weitere dringend benötigte Arbeitskräfte zu erhalten.

Das muss sofort aufhören!

Deshalb fordere ich zusammen mit der Grünen Fraktion, dass in Bayern über den Weg der Arbeits- und Ausbildungserlaubnis eine Möglichkeit geschaffen wird, dass diese Menschen ihr Leben in Bayern fortsetzen können und unserer Gesellschaft als Freunde, Nachbar*innen und Kolleg*innen erhalten bleiben. Bei dem akuten Arbeits- und Fachkräftemangel ist das nicht nur humanitär unsere Pflicht sondern auch ein echter Gewinn für den Erhalt unseres Wohlstandes.

Antrag: Arbeits- und Ausbildungsverbote aufheben –Aufenthaltsperspektive ermöglichen

(Hinweis: Vorbehaltlich des grünen Beschlusses in der heutigen Fraktionssitzung)

Die Staatsregierung wird aufgefordert,

  • von Abschiebungen von Geduldeten, die vom zukünftig geltenden Chancenaufenthaltsrecht profitieren könnten, abzusehen;
  • Asylbewerberinnen bzw. -bewerbern und Geduldeten, die Arbeits- oder
    Ausbildungsverträge vorlegen, die Arbeits- oder Ausbildungserlaubnisse zu erteilen;
  • Geduldete, die sich in Arbeit oder Ausbildung befinden, nicht abzuschieben;
    die Ausländerbehörden anzuweisen, vorliegende Integrationsleistungen proaktiv
    abzufragen und zum Bestandteil der Ausländerakte zu machen.

Mehr Infos zum Antrag hier 

In unserem grünen Antrag haben wir gefordert, die Personen, die ab Januar 2023 und somit mit Inkrafttreten des Chancen-Aufenthaltsrechts hier eine Perspektive haben können, nicht abzuschieben. Zudem sollen die Ausbildungs- und Arbeitsverbote aufgehoben sowie die Integrationsleistungen festgehalten werden. So soll vermieden werden, dass gut integrierte Geflüchtete abgeschoben werden. Jedoch arbeiten die Regierungsfraktionen mit ihrer Ablehnung unseres Antrags weiterhin gegen wirtschaftliche Interessen Bayern und halten Arbeitskräfte, die dringend benötigt werden, von Arbeitsmarkt fern.

Die Bundesregierung schafft Chancen

Seit 2014 hat Bayern eine große Zahl Geflüchteter aufgenommen. Viele Geflüchtete wurden inzwischen anerkannt, doch gibt es Geflüchtete, die nicht anerkannt noch abgeschoben werden können: Die sogenannten Geduldeten.

Die Bundesregierung hat ein Gesetzesvorhaben vorgelegt, das diesen Personen ein auf ein Jahr befristetes Aufenthaltsrecht zusprechen würde. In dieser Zeit hätten die Geflüchteten die Gelegenheit, Probleme, die der endgültigen Erteilung eines Aufenthaltstitels entgegenstehen, aus dem Weg zu räumen. Dies kann die Passbeschaffung sein, die Sicherung des Lebensunterhalts durch Arbeit oder auch das Erreichen eines besseren Deutschniveaus.

Erster grüner Versuch für Bayern – Zurückpriorisieren

Ich habe die Staatsregierung zusammen mit der Grünen Fraktion bereits im Februar 2022 aufgefordert, bei Geflüchteten, die zuvor seit fünf Jahren in Deutschland lebten, nicht straffällig geworden sind und sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen, die Aufenthaltsbeendigungen zurückzupriorisieren.

Das entsprach schon damals den Forderungen aus der Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Die Regierungskoalition hat unseren Antrag jedoch abgelehnt und stellt sich hinter die kurzsichtigen Entscheidungen ihrer Ausländerbehörden.

Hier mehr Infos der Bundesregierung zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts 

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