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Rechtswidrige Abschiebehaft in Eichstätt – Unterbringung sofort stoppen!

Das Landgericht Coburg hat am 7.11.2022 entschieden, dass der Abschiebungshaft Eichstätt nicht europarechtskonform und somit die Unterbringung von Abschiebegefangenen dort rechtswidrig ist. Die Abschiebungshaft ist zu „gefängnisähnlich“. Mit einem Grünen Antrag, habe ich im Verfassungsausschuss, den sofortigen Stopp der Unterbringung dort gefordert.

Maßgaben des Europäischen Gerichtshof für die Abschiebehaft

Schließlich verlangt der Europäische Gerichtshof für Abschiebehafteinrichtungen, dass diese nicht so gestaltet sein dürfen wie (Straf-)Gefängnisse.  Im Gegensatz zur Strafhaft wird den Inhaftierten keine rechtswidrige Tat vorgeworfen, sondern sie sind nur deshalb inhaftiert, um eine Abschiebung zu ermöglichen. 

Gefängnisähnliche Einrichtung: Abschiebehaft Eichstätt

Die Besuchs- und Aufschlusszeiten sind eng reguliert. Die Gefangenen dürfen keine eigene Kleidung tragen und keine eigenen Smartphones sowie Laptops besitzen. Außerdem hat das Landgericht die Gitter vor den Fenstern als nicht annehmbar betrachtet. Auch die EU-Rückführungsrichtline wird hier deutlich missachtet.

Das Landgericht Coburg hat festgestellt:  die Abschiebehaft Eichstätt sei in der Gesamtbetrachtung ausgesprochen “gefängnisähnlich” und ist somit europarechtswidrig.

Grüner Antrag: Stopp der Nutzung 

Da dies nun von einem bayerischen Gericht festgestellt worden ist, habe ich im Verfassungsausschuss des Landtags mit einem Antrag die Staatsregierung aufgefordert, die Einrichtung nicht mehr zu nutzen, bis sie entsprechend umgestaltet ist.

Die Regierungskoalition hat jedoch unseren Antrag abgelehnt und gibt somit der Staatsregierung weiterhin die Möglichkeit sich über die Entscheidung des Landgerichts hinwegzusetzen und eine rechtswidrige Abschiebehafteinrichtung in Bayern zu betreiben.

Ich finde diese Entscheidung im Ausschuss enttäuschend und werde mich weiterhin für die Rechte der Abschiebegefangenen in Bayern einsetzen.

 

 

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