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Grundsicherung für ukrainische Geflüchtete – Aufwind für die Integration

Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine werden ab dem 1. Juni eine staatliche Grundsicherung erhalten und damit anerkannten Geflüchteten gleichgestellt. Auch ich hatte dies im Plenum gerade vom Innenminister Herrmann gefordert, nachdem die Staatsregierung sich gegen diesen wichtigen Schritt bis zum Schluss gesperrt hatte. Jetzt erhalten die ukrainischen Geflüchteten, wie es Bund und Länder beschlossen haben, die gleichen Leistungen wie etwa Hartz-IV-Empfänger.

Unkomplizierte Gesundheitsversorgung und schnelle Integration in den Arbeitsmarkt

Somit erhalten wenigstens diese Geflüchteten höhere Leistungen und eine unkomplizierte Gesundheitsversorgung wie z.B. eine Krankenkarte.

Außerdem kann die Integration in den Arbeitsmarkt so schneller erfolgen, da die Jobcentren jetzt die zentrale Anlaufstelle für ihre Belange sind.

Bund trägt die Kosten für die Grundsicherung

Ganz im Sinne der Kommunen, die sich diese Lösung gewünscht haben. Auch weil jetzt der Bund die Ausgaben für die Grundsicherung trägt. Weiter hat der Bund angekündigt, sich zusätzlich bei den Kosten für die Unterkunft der Geflüchteten zu beteiligen.

Die Aufenthaltsbestimmungen wurden bis Ende August verlängert.

Der gesamte Beschluss kann hier nachgelesen werden.

Besuch bei der ukrainischen Konsulat

München, 08.04.2022: Der ukrainische Generalkonsul Yuriy Yarmilko (2-L), Fraktionsvorsitzende Katharina Schulze (3-L) und die Sprecherin für Integration, Asyl und Flucht Gülseren Demirel (R) bei einem Besuch im ukrainischen Generalkonsulat in München. Foto: Lukas Barth-Tuttas

Am letzten Freitag hat ich mit der grünen Fraktionsvorsitzenden Katharina Schulze das ukrainische Konsulat in München besucht. In einer kleinen Runde haben wir dem Botschafter unsere Solidarität ausgesprochen. Bei dem Austausch ging es auch um weitere Unterstützungsmaßnahmen.

Neue Entwicklungen auch für Bayern

Auch das Innenministerium hat reagiert und im neuen Informationsbrief für die ehrenamtlichen Helfer*innen viele der neusten Entwicklungen zusammengefasst.

Aus meiner Sicht es wichtig, dass alle dezentralen Behörden sich schnell auf die neuen Vorgaben einstellen.

Mehr Unterstützung für alle Geflüchteten

Mir ist es ein Anliegen, dass dieser Umgang mit Geflüchteten „Schule macht“. Alle Geflüchteten unabhängig von ihrem Status und von ihrer Herkunft, sollen die Erlaubnis erhalten zu Arbeiten und haben ein Anrecht auf eine unkomplizierte Gesundheitsversorgung.

Hier habe ich meine Gedanken dazu zusammengefasst.

Hintergrund für die Regelung der Aufnahme bei den ukrainischen Geflüchteten

Die Europäische Union hatte bei den ukrainischen Geflüchteten entschieden, für die Aufnahme der Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine erstmals die sogenannte Massenzustrom-Richtlinie zu aktivieren. Diese sieht vor, dass die Schutzsuchenden keinen Asylantrag stellen müssen, sondern erst einmal einen Aufenthaltstitel für ein Jahr erhalten und arbeiten dürfen. Eine Verlängerung auf bis zu drei Jahre ist möglich.

 

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