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Queere Geflüchtete schützen: Grüner Antrag im Verfassungsausschuss

Queere Geflüchtete brauchen keine Sonntagsreden sondern konkrete Schutzmaßnahmen! Es gibt nach wie vor keine vernetzte Beratungsstruktur in den Unterkünften und kein flächendeckendes Konzept für den Schutz vulnerabler Personen unter den Geflüchteten.

Ein Lichtblick für queere Geflüchtete gibt es im Verfassungsausschuß des Landtags am 26.11.2020:

Zwar wurde der Grüne Antrag zu verbindlichen Maßnahmen abgelehnt, aber der Ausbau der Plätze in geschützten Unterkünften von der Staatsregierung in Aussicht gestellt. Gerade außerhalb von München müssen dringend mehr Plätze geschaffen oder zumindest die Kommunen von der Regierung beim Ausbau unterstützt werden.

Die große Anzahl der Bedrohungssituationen und die Petition von Sub – Schwules Kommunikations- und Kulturzentrum München e.V. zeigen:

Das Gewaltschutzkonzept in den Unterkünften und die Gewaltschutzkoordinator*innen reichen nicht, um queere Geflüchtete zu schützen. Auch haben die Geflüchteten außerhalb Münchens kaum eine Möglichkeit, sich fachlich beraten zu lassen. Deshalb werde ich mich weiterhin die Rechte der LGBTIQ* Geflüchteten einsetzen.  

Hier mein Antrag für mehr Schutz, der leider von den Mehrheitsfraktionen abgelehnt wurde: 

Queere Geflüchtete schützen!

Die Staatsregierung wird aufgefordert, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, damit die spezifischen Problemlagen von geflüchteten LGBTIQ*-Personen besser berücksichtigt werden können.Dazu zählen insbesondere:

  1. der bayernweite Ausbau von geschützten Gemeinschaftsunterkünften für LGBTIQ*-Geflüchtete,
  2. eine umgehende Umverlegung bei Bedrohungssituationen von LGBTIQ*-Geflüch-teten einzuleiten,
  3. die Kommunen sollen beim Ausbau der Infrastruktur für die geeignete Unterbrin-gung von queeren Geflüchteten vom Freistaat Bayern unterstützt werden,
  4. Aufnahme von Regelungen zur Erarbeitung und Umsetzung von einrichtungsspezi-fischen Gewaltschutzkonzepten unter Berücksichtigung der besonderen Schutzbe-dürftigkeit von LGBTIQ*-Personen in die Bayerische Asyldurchführungsverordnung,
  5. Erstellung von mehrsprachigem Informationsmaterial zum Thema Gewalt gegen LGBTIQ*-Geflüchtete zur Auslage in ANKER-Einrichtungen, Gemeinschaftsunter-künftenund dezentralenUnterkünften, Migrationsberatungsstellen, Jugendmigrati-onsdiensten, Ausländerbehörden sowie den Sozial-und Jugendämtern,
  6. Verbesserung der Situation in ANKER-Einrichtungenund Gemeinschaftsunterkünften durch frühzeitige Aufklärung von LGBTIQ*-Geflüchteten über ihre Rechte in Deutschland, Sensibilisierung von Betreuungspersonen (Sozialarbeiterinnenund Sozialarbeiter, Mitarbeiterinnenund Mitarbeiterdes Sicherheitsdienstes, etc.) sowie Installierung eines niedrigschwelligen und mehrsprachigen mobilen Beratungsangebots.

Hier geht es zum ganzen Antrag.

Nachdem der Verfassungsausschuss bereits im letzten Jahr einheitlich über die Parteigrenzen hinweg, einen besseren Schutz der Gefllüchteten angemahnt hatte, waren aber von den Regierungsbezirken nicht genügend konkrete Maßnahmen eingeleitet worden.  Jetzt wurden im Ausschuss am 26.11.2020 weitere Plätze im Umkreis von München in Aussicht gestellt.

Die Staatsregierung muss der Situation von queeren Geflüchteten mehr Beachtung schenken: Es handelt sich nicht um Einzelfälle sondern es wird systematisch nicht genügend getan, damit es gar nicht erst zu einer Bedrohungssituation kommt.

Ich hatte bei der Staatsregierung in einer Anfrage konkret wissen wollen, wie sie den Schutz besser gewährleistet.

Hier mehr Informationen zu der Anfrage.

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