Heute habe ich die Protestkundgebung von LeTRa in München unterstützt. LeeTRa hilft einer lesbischen Frau aus Uganda bei ihrer heutigen Klage am Bayerischen Verwaltungsgericht. Gerade lesbische Frauen sind in Uganda nicht sicher, bekommen aber in Deutschland und Bayern nicht die staatliche Unterstützung, die sie für eine Anerkennung brauchen. Es braucht dafür endlich verlässliche Strukturen zur Anerkennung LGBTI* Flüchtlingen als vunerable Gruppen!
In Deutschland werden Flüchtlinge gesetzlich vor Verfolgung aufgrund ihrer sexuellen Orientierung geschützt. Die Hürden bis zu einer Anerkennung der sexuellen Verfolgung in Ländern wie Uganda sind zu hoch und passen nicht zu den gesellschaftlichen Realitäten. Wenn es in Uganda keine staatlichen Schutzmaßnahmen gibt, dann sind LGBTI* Bürger*innen schutzlos den dortigen gewalttätigen Angriffen im Alltag ausgeliefert.
Das von Interessenvertretern erhoffte Präzedenzurteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zum Schicksal lesbischer Frauen aus Uganda wird es leider vorerst nicht geben. Das Verfahren wurde am heute am 9.3.20 in München für erledigt erklärt, weil das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Klägerin als Flüchtling anerkennen will. Gern habe ich auf der Protestkundgebung vor dem Gericht meine Unterstützung für die Klägerin unterstrichen.
Die lesbische Beratungsstelle LeTRa in München betreut rund 60 weitere Klägerinnen aus Uganda und hatte deshalb genaus wie ich auf ein Urteil gehofft. Postiv für alle anderen LGBTI* Flüchtlinge ist, dass das Gericht die Verfolgung Homosexueller in Uganda anerkannt habe.
Die Deutschen Anerkennungsverfahren und die – praxis müssen sich der Situation der LGBTI* Flüchtlinge anpassen und ihnen flächendeckend rechtliche Beratung anbieten, damit unser Asylrecht nicht ad absurdum geführt wird. Es kann nicht sein, dass es den Gang eines jedes Flüchtlings bis hin zum Verwaltungsgericht braucht. Wir brauchen in Deutschland und Bayern verlässliche Strukturen zur Anerkennung LGBTI* Flüchtlingen als vunerable Gruppe. So ist auch deren automatische Unterbringung in ANKER-Einrichtungen problematisch: Jeder „Einzelfall“ muss sich mühsam für den eigenen Schutz einsetzen und bekommt oftmals erst nach einer akuten Bedrohungssituation Gehör und Hilfe