Zusammen mit der Grünen Fraktion fordere ich in einem Antrag, dass allen Studierenden, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die vor dem Angriffskrieg Russlands aus der Ukraine geflohen sind, es ermöglicht wird, auch in Bayern ihre wissenschaftliche Arbeit bzw. ihr Studium an bayerischen Hochschulen oder Forschungseinrichtungen fortzusetzen.
Perspektiven für Studierende und Wissenschaftler*innen aus Drittstaaten
Vor dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine mussten nicht nur ukrainische Studierende sondern auch Studenten aus anderen Ländern fliehen. Viele sind nach Deutschland gekommen und auch in Bayern studieren oder forschen gerade Menschen aus den sogenannten Drittstaaten. Auch Bayern sollte ein Interesse daran haben, auch im Bezug auf den Fachkräftemangel und im Rahmen internationaler Zusammenarbeit, den Studierenden und Wissenschaftler*innen eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen.
Die Bayerischen Ausländerbehörden verweigern die Aufenthaltserlaubnis
Während aber z.B. Hamburg und Bremen ihnen eine generelle Aufenthaltserlaubnis dafür ermöglichen, weigert sich Bayerns Ausländerbehörden im Auftrag der Söder Regierung diesen Studierenden und Wissenschaftler*innen die Fortsetzung ihres Studiums oder Arbeit hier, sofern ihre Herkunftsländer als sicher gelten. Das ist nicht nur unter Berücksichtigung des akuten Fachkräftemangels sehr kurzsichtig.
Bayerischer Kultusminister und KMK stimmen für Aufenthaltserlaubnis
Auch die 377. Kultusministerkonferenz (KMK) am 10./11. März 2022 hat den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine verurteilt und beschlossen, „möglichst vielen Personen zu ermöglichen, ihre wissenschaftliche Arbeit bzw. ihr Studium an deutschen Hochschulen oder Forschungseinrichtungen in Sicherheit fortzusetzen“. Die Staatsregierung war an dem einstimmigen Beschluss der KMK selbst beteiligt und verstößt aber über die Ausländerämter gegen ihren eigenen Beschluss.
Grüner Antrag für eine Fortsetzung des Studiums und der Forschung
Zusammen mit der Grünen Fraktion fordere ich in einem Antrag, dass allen Studierenden, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die vor dem Angriffskrieg Russlands aus der Ukraine geflohen sind, es ermöglicht wird, auch in Bayern ihre wissenschaftliche Arbeit bzw. ihr Studium an bayerischen Hochschulen oder Forschungseinrichtungen fortzusetzen.