Auf der letzten Landesdelegiertenkonferenz der Grünen Bayern war Asyl- und Migrationspolitik auch das zentrale Thema. Auch hier ist es wichtig, dass eine kontroverse Debatte sachlich geführt wurde, da die aktuelle öffentliche Diskussion um Asyl und Migration häufig von hitzigen, unsachlichen und hasserfüllten Positionen geprägt ist.
In meiner Rede habe ich klagestellt:
Für uns Grüne steht weit mehr auf dem Spiel als politische Taktik oder kurzfristige Machtkämpfe. Für uns geht es um Menschenleben, um grundlegende Menschenrechte, um die Werte, auf denen unsere Gesellschaft aufgebaut ist. Diese Werte stehen nicht zur Debatte. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie kennt keine Grenzen, keine Nationalitäten. Sie gilt für alle Menschen egal, wer sie sind, woher sie kommen oder wie sie aussehen. Trotzdem sehen wir, wie manche Parteien versuchen, das Asylrecht als ein fundamentales Menschenrecht in Frage zu stellen oder gar abzuschaffen. Sie nennen es „aussetzen“. Fragen wir die CDU und CSU: Wohin soll dieser Weg führen? Welches Menschenrecht wollt ihr als nächstes aussetzen? Es ist weder rechtlich noch moralisch zu rechtfertigen. Unsere Geschichte mahnt uns zur Vorsicht. Wir dürfen nie wieder den Fehler machen zuzuschauen, wenn Grundrechte in Frage gestellt werden. Wir sind dem Grundgesetz verpflichtet, und niemand auch nicht Herr Söder oder Herr Merz darf sich über diese Grundwerte hinwegsetzen.
Gemeinsam unterstrichen wir Grünen in der anschließenden Abstimmung des Leitantrags unser Bekenntnis zum Rechtsstaat und zur sozialen Gerechtigkeit. Die Partei steht für eine Gesellschaft, die Integration nicht nur predigt, sondern auch in schwierigen Zeiten Menschlichkeit und Gerechtigkeit walten lässt.
Deshalb hier eine der zentralen Forderungen aus dem Leitantrag:
Wir GRÜNE wollen Integration durch Arbeit erlauben und Arbeitsverbote grundsätzlich beenden. So halten wir die Gesellschaft zusammen und stärken unsere Wirtschaft. Schutzsuchende sollen schneller arbeiten dürfen. Ein Antrag auf Arbeitserlaubnis soll als genehmigt gelten, wenn die Ausländerbehörde nach Beteiligung der Agentur für Arbeit nicht innerhalb von zwei Wochen widerspricht. So können die Menschen für sich selbst sorgen und die Wirtschaftskraft Bayerns stärken, während ihr Asylverfahren läuft. Wir GRÜNE setzen uns dafür ein, dass der Freistaat die Kommunen bei der Umsetzung des geltenden Rechts in vollem Umfang unterstützt.
Den gesamten Leitantrag gibt es hier.