In der juristischen Auseinandersetzung um den von der Stadt geforderten Wiederaufbau des sogenannten Uhrmacherhäusls in Obergiesing hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am 30.7.2021 entschieden, dass die Fassade des Uhrmacherhäusl wieder aufgebaut werden muss. Der Besitzer wird wohl dazu verpflichtet, den Originalzustand so weit wie möglich wiederherzustellen und den Bau in das Ensemble der alten Häuschen wieder einzufügen. Das endgültige Urteil wird in zwei Wochen vorgelegt.
„Für Giesing ist das Uhrmacherhäusl nicht nur eine Fassade, die ersetzt werden muss, sondern ein Stück Heimat, die es zu bewahren gilt.
Gut, dass auch das Gericht dies unter einen besonderen Schutz gestellt hat. Seit fast 5 Jahren prangert die Initiative Heimat Giesing mit Unterstützung der Bevölkerung den Abriss an und forderte den Wiederaufbau.
Ich freue mich, dass Giesings Beharrlichkeit und Courage heute einen Sieg errungen haben. Trotzdem müssen wir mehr tun, um in Zukunft Denkmäler vor raffgierigen Unternehmern zu schützen. Nur drohende Freiheitsstrafen bei unerlaubten Veränderungen oder Abriss werden sie stoppen können“, so Demirel. „Es war richtig, die Strafen für Verstöße gegen das Denkmalschutzgesetz mittlerweile auf bis zu 5 Millionen Euro zu erhöhen. Geldstrafen allein reichen aber nicht. Sie können die Spekulation mit Immobilien nicht bremsen, wie es auch der Skandal um das Uhrmacherhäusl zeigt.“