Der Landtag bekennt sich zum Kirchenasyl und die Staatsregierung wird dem Landtag auf meinen Impuls hin berichten müssen
- welche Ermittlungen gegen Pfarrerinnen, Pfarrer und Kirchenangehörige in den letzten Jahren aufgenommen
- welche Ermittlungen eingestellt und
- welche Fälle zur Anklage gebracht worden sind.
Wir brauchen überall in Bayern eine einheitliche Praxis beim Kirchenasyl. Nur in Bayern wird weiterhin kontinuierlich gegen Kirchenvertreterinnen und Kirchenvertreter strafrechtlich vorgegangen, wenn sie Kirchenasyl gewähren.
Hohe Ermittlungsverfahren in Bayern
Als einziges Bundesland wird in Bayern gegen Kirchenvertreterinnen und Kirchenvertreter strafrechtlich vorgegangen, wenn sie Kirchenasyl gewähren.
Seit August 2017 wurden bis Februar 2021 insgesamt 398 entsprechende Ermittlungsverfahren neu eingeleitet (August bis Dezember 2017: 102, 2018: 237, 2019: 28, 2020: 27 und Januar/ Februar 2021 vier Verfahren).
Teilweise richten sich – etwa bei wiederholter Gewährung von Kirchenasyl – mehrere Verfahren gegen dieselbe oder denselben Beschuldigte*n.
Das ist im bundesdeutschen Vergleich sehr hoch.
Einheitliche Regelung greift nicht in Bayern
Außerdem ist es ungewöhnlich, dass es in Bayern trotz bundeseinheitlicher Regelungen des BAMF weiterhin zu immer neuen Verfahren kommt.
Das BAMF hat in Merkblättern, die Rolle der Kirchen geklärt und sich auf ein einheitliches Vorgehen geeinigt. Dadurch wurden Strafverfahren nicht mehr notwendig.
Hier geht es zu den Merkblättern des BAMF.
Warum dies in Bayern anders ist, versucht jetzt auf meine Initiative der Landtag zu klären. Der Bericht erfolgt Beginn 2022.
Hier geht es zu dem von mir eingereichten Berichtsantrag.
Hier geht es zu dem angenommenen Antrag mit Änderungen.
Ermittlungsverfahren in 2021: zwei Beispiele
Die aktuellen Ermittlungsfahren, hatten auch in den Medien, hohe Wellen geschlagen:
Hier ein Bericht zu dem Fall des Mönch Bruder Abraham Sauer von der Abteil in Münsterschwarzach
Hier ein Bericht zu dem Fall der Ordensschwester Juliana Seelmann des Klosters Oberzell am Main
Kirchenasyl als Ausprägung der Gewissensfreiheit
Kirchenasyle haben einen geschichtlich weit zurückreichenden und hohen Stellenwert. Es ist oft der letzte Ausweg für Hilfesuchende in Not und hilft, Verzweiflungstaten wie einen Suizid oder auch ein Leben in der Illegalität zu verhindern. Das Kirchenasyl ist für Kirchengemeinden in diesen Fällen die absolute Notlösung, um Schlimmeres zu verhindern und kein politisches Mittel. In dieser Situation werden die Ermittlungen der Staatsanwaltschaften als Versuch der Kriminalisierung von Menschen, die gewaltfrei dafür eintreten, Menschenrechte zu achten und Leben zu schützen sowie als Einschüchterungsversuch empfunden.
Gern informiere ich Sie, wenn der Bericht auf der Tagesordnung des Verfassungsausschuss steht. Kontaktieren Sie mich gern direkt unter info@guelseren.de oder schreiben Sie einen Kommentar: