Der Bayerische Freistaat hat seine Klage gegen unseren erdinger Kommunalpolitiker zurückgenommen. Ich freue mich sehr für und mit Stephan Glaubitz! Die Entscheidung sollte uns allen Rückenwind fürs weitere Einmischen und kommunale Engagement geben.
Stephan Glaubitz, ein ehrenamtlicher Mandatsträger der Grünen, sah sich mit einer Unterlassungsklage des Freistaats Bayern auf Veranlassung des Erdinger Landrats Bayerstorfer konfrontiert, in der die Rücknahme verschiedener Aussagen zur Erteilung von Arbeitserlaubnissen für Asylbewerber durch die Ausländerbehörde am Landratsamt Erding gefordert wurde. Der Freistaat hat jetzt seine Klage zurückgenommen und sich in die Position des Unterliegenden begeben. Es ist zu hoffen, dass die Bayerische Staatsregierung, die den Freistaat Bayern vertritt, aus diesem Versagen eine Lehre zieht und in der Zukunft mehr Sensibilität und Achtung vor dem demokratischen Recht frei gewählter kommunaler Volksvertreter auf Kritik am staatlichen Handeln an den Tag legen wird. Es ist nicht das Recht des Staates, Kritik zu unterdrücken, sondern seine Pflicht, Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Dazu gehört auch das Recht auf deutliche und zugespitzte Kritik.