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Das neue Chancen-Aufenthaltsrecht

Personen, die im Besitz einer Duldung sind und seit fünf Jahren in Deutschland leben (Stichtag 31.10.2022), können einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis gemäß dem neuen Chancen-Aufenthaltsrecht stellen. Bis Ende letzten Jahres wollten bereits fast 15.000 Menschen von dieser neuen Möglichkeit profitieren und haben in Bayern entsprechende Anträge gestellt. Dies habe ich anhand einer Anfrage an die Staatsregierung ermittelt.  

Hier geht es zur Anfrage und den aktuellen Zahlen.

Für 9.000 Personen wurde der Antrag bereits bewilligt. Innerhalb von 18 Monaten können sie jetzt die Voraussetzungen für eine langfristige Bleibeperspektive erfüllen, wie zum Beispiel durch einen Arbeitsplatz oder entsprechende Deutschkenntnisse. Das ist eine bedeutende Chance für viele Menschen, die bisher nur geduldet waren und ständig in der Angst lebten, abgeschoben zu werden.  

Da sich Berichte ehrenamtlicher Helfer*innen in Bayern häufen, dass die Ausländerbehörden ihrer Beratungspflicht nicht ausreichend nachkommen und ihre Ermessensspielräume gerade nicht im Sinne der Geflüchteten nutzen würden, habe ich Transparenz und einen Bericht eingefordert. Sollten die Beobachtungen zutreffen, hieße das, dass die Behörden den Geflüchteten zu viele Steine in den Weg legen und ihnen den Zugang zum bayerischen Arbeitsmarkt erschweren oder gar verwehren.  

Ich habe die Staatsregierung mit einem Berichtsantrag aufgefordert, im Verfassungsausschuss zu erläutern, wie die Ausländerbehörden ihrer Beratungspflicht bei der Umsetzung des Chancen-Aufenthaltsrechts nachkommen.  

Hier geht es zum Berichtsantrag.