Das Innenministerium hat die Ausländerbehörden in Bayern anhand eines Schreibens (genannt IMS vom 27.1.2023) aufgefordert aktiv auf die Betroffenen zuzugehen und die Vorgaben des Bundes umzusetzen. Hoffentlich führt es dazu, dass viele Geflüchteten diese neue Chance nutzen.
Hier ist das Schreiben des Innenministeriums zur Umsetzung des Gesetzes hinterlegt.
Evtl. kann es helfen, dass Missverständnisse bei der Kommunikation mit den Behörden gar nicht erst entstehen.
Mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht soll die Zahl der Langzeitgeduldeten reduziert und die Praxis der Kettenduldungen für Personen, die fünf Jahre in Bayern geduldet sind, beendet werden. Das 18-monatige Chancen-Aufenthaltsrecht soll langjährig Geduldeten die Möglichkeit geben, die notwendigen Voraussetzungen für ein Bleiberecht gem. §§ 25a, 25b AufenthG zu erfüllen, die in Bezug auf Voraufenthaltszeiten und Kreis der Heranwachsenden ebenfalls geändert wurden.
Ich freue mich, wenn Sie mir von Ihrer Erfahrung mit dem neuen Gesetz und der Umsetzung in Bayern berichten: info@guelseren.de