Die Zahl der geförderten Mietwohnungen im Freistaat ist seit 2019 wieder stark rückläufig. 2019 wurden 3.775 Mietwohnungen im Bayerischen Wohnungsbauprogramm gefördert, 2020 sind es gerade mal 3.243. Insgesamt sind im letzten Jahr 3.993 Sozialwohnungen aus der Bindung gefallen und damit 750 mehr als die Staatsregierung im Wohnungsbauprogramm gefördert hat.
Mit ursächlich dafür ist unter anderem, dass sich öffentlich geförderter Wohnungsbau im Freistaat zu sehr auf Wirtschaftsförderung mit „sozialer Zwischennutzung“ beschränkt. Das heißt, dass nach Ablauf und Tilgung der öffentlichen Darlehen sich Sozialwohnungen in ganz normale Mietwohnungen verwandeln und aus der Bindung fallen. Zwar hat die Staatsregierung die Option geschaffen, die Bindungsdauer auf freiwilliger Basis von 25 auf 40 Jahre zu verlängern, aktuelle Zahlen belegen aber, dass die Zahl der Wohnungen mit 40-jähriger Bindung rückläufig ist. Das zeigt, dass es mit Freiwilligkeit allein nicht getan ist.
Damit die geförderten Mietwohnungen langfristig in der Bindung bleiben bzw. schnell und wirksam eine Entspannung am Wohnungsmarkt erzielt werden kann, fordern wir von der Grünen Landtagfraktion in einem Antrag zum einen eine verbindliche 40-jährige Bindungsfrist, sowie zum anderen die Förderung des Ankaufs von Belegungsrechten.
Letztere Maßnahme kann eine kurzfristige und kostengünstigere Alternative zum Neubau sein. Außerdem können Belegungsrechte im Bestand lokal deutlich breiter gestreut und damit ein Beitrag zur Schaffung ausgewogener Bewohnerstrukturen geleistet werden.
In Hessen und Baden-Württemberg wird der Erwerb von Belegungsrechten im Rahmen der Wohnraumförderung bereits erfolgreich umgesetzt.
Zwar lehnten die Mehrheitsfraktionen CSU und FW eine verbindlich Bindungsdauer von 40 Jahren ab, immerhin zeigte man sich hinsichtlich der Belegungsrechte offen und will sich zunächst über mögliche Fördermodelle berichten lassen. Der Antrag wurde deshalb zurückgestellt.