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Beschäftigungserlaubnisse für afghanische Geflüchtete auch in Schwaben

Endlich hat die Staatsregierung die Abschiebungen nach Afghanistan ausgesetzt. In einem Interministeriellen Schreiben vom 16.8.2021 (siehe Anhang) erläutert sie ihr Vorgehen. Schließlich fordern wir Grüne dies schon seit Jahren und haben nach den aktuellen Ereignissen uns sofort an die Regierung gewandt. Denn es braucht gerade jetzt ein Aufnahmeprogramm und Erleichterungen bei der Vergabe von Aufenthaltserlaubnissen.

Jetzt gilt es aber, den Willen der Staatsregierung in ganz Bayern auch durchzusetzen. Es kann nicht sein, dass die zentrale Ausländerbehörde Schwaben die Vorgaben des Innenministeriums ignoriert. Dieser schwäbische Ausreißer muss gestoppt werden. Ein Regierungsbezirk sollte nicht eigenmächtig an der Abschiebepraxis festhalten und dies als Grund nennen, Arbeitserlaubnisse von afghanischen Geflüchteten weiterhin abzulehnen.

Spätestens seit heute hat das Ministerium Kenntnis von diesem Vorgang. Es muss sofort reagieren. Afghanischen Geflüchteten muss endlich der Zugang zu Arbeit und Ausbildung unkompliziert ermöglicht werden.“

Laut einem Interministeriellen Schreiben vom 16.8.2021 (siehe Anhang) wird auf die vorübergehende Aussetzung der Abschiebungen nach Afghanistan hingewiesen und die zentralen Ausländerbehörden aufgefordert keine aufenthaltsbeenden Maßnahmen einzuleiten und aus diesem Grund die Beschäftigung zu erlauben.

Laut Innenministerium sollen afghanische Geflüchtete Arbeits- und Ausbildungserlaubnisse erhalten (da aktuelle keine Abschiebungen nach Afghanistan möglich sind). Jedoch verweigert die zentrale Ausländerbehörde Schwaben die Erteilung von Beschäftigungserlaubnissen.

Dieses Vorgehen dokumentiert u.a. der Bayrische Flüchtlingsrat in seiner aktuellen Pressemitteilung vom 7.9.2021. Hier geht es zur entsprechenden Pressemitteilung. 

 

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