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Nachfragen, Dranbleiben, Aufdecken: Parlamentarische Anfragen und Migrationspolitik 

Die Arbeit für Abgeordnete besteht aus viel mehr als Debatten im Plenum des Landtags oder großen Pressemitteilungen. Ein zentrales Instrument dafür: die Anfrage. Anhand von drei Beispielen, zeige ich Ihnen, wie Ihre Impulse im Landtag landen können. 

Mit Anfragen kann ich als Abgeordnete konkrete Fragen an die Staatsregierung richten. Innerhalb von sechs Wochen muss sie antworten. Das ermöglicht es, politische Entwicklungen nachzuvollziehen, Regierungshandeln transparent zu machen – und eben auch dort nachzuhaken, wo sonst wenig Aufmerksamkeit hinfällt. So lassen sich auch strukturelle Versäumnisse aufdecken oder fehlende Prioritäten klar benennen.  

Beispiel 1: Die UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft – und was Bayern (nicht) tut 

Ein solches Thema ist die Umsetzung der UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft in Bayern. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat 2015 die UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft ausgerufen. Die UN-Mitgliedstaaten wurden damit dazu aufgerufen, die wirtschaftlichen, kulturellen, politischen und sozialen Teilhaberechte von Schwarzen, afrikanischen und afrodiasporischen Menschen in Deutschland zu stärken und Anti-Schwarzen Rassismus zu bekämpfen.  

Wir Grüne hatten als Teil der Ampel-Regierung für ganz Deutschland eine Koordinierungsstelle geschaffen, die Empfehlungen der UN-Dekade aufgreift und ihre Umsetzung unterstützt. Die Bundesländer sollen dies mit eigenen Maßnahmen unterstützen. Auch Bayern muss dafür etwas tun: Es braucht einen Plan gegen Rassismus, eine bessere Förderung von Empowerment- und Beratungsangeboten, eine stärkere Beteiligung von Menschen afrikanischer Herkunft in Kultur, Bildung und Verwaltung – und nicht zuletzt eine Aufarbeitung der kolonialen Vergangenheit des Freistaats. 

Schon in der vergangenen Legislaturperiode habe ich dazu eine Anfrage gestellt und das Engagement Bayerns abgefragt. Damals fiel die Antwort der Staatsregierung dürftig aus: Es gab keine geplanten Maßnahmen, keine Haushaltsmittel, kein sichtbares Engagement. Die Anfrage und Antwort der Staatsregierung aus der letzten Legislatur hier. 

Nun wurde die UN-Dekade bis 2034 verlängert – also habe ich erneut nachgefragt: Was hat sich seitdem getan? Gibt es Fortschritte? Wird Bayern endlich aktiv, wenn es um die Rechte und die Sichtbarkeit von Menschen afrikanischer Herkunft geht? Die ganze Anfrage kann hier nachgelesen werden. 

Ich werde die aktuelle Antwort der Staatsregierung mit der von 2021 vergleichen – und mit Aktivist*innen aus der Eine-Welt-Bewegung bewerten. Gemeinsam werden wir schauen, welche nächsten Schritte notwendig sind, damit die UN-Dekade endlich auch in Bayern mit Leben gefüllt wird. 

Beispiel 2: Keine Konsequenzen nach Gewalttat – Bayern versagt bei psychosozialer Betreuung 

Nach dem Anschlag in Aschaffenburg wollte ich wissen, ob die Staatsregierung die psychosoziale Betreuung für Geflüchtete ausgebaut hat. Dort hatte ein psychisch erkrankter Geflüchteter ein Kleinkind und einen Mann getötet. Die Antwort war ernüchternd: Nein. Nichts hat sich geändert. Hier meine Anfrage und die Antwort. 

Die Staatsregierung verweist lediglich auf die unzureichende Regelversorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – obwohl Vereine wie Refugio e.V. seit Jahren melden, dass der Bedarf größer als das Angebot ist.  

Asylhelfer*innen, Betroffene und Hilfsorganisationen kritisieren außerdem die Hürden und den enormen Verwaltungsaufwand bei der Beantragung von Hilfen Geflüchtete, die noch nicht anerkannt sind, haben in der Regel keine Krankenkarte und –versicherung.  

Jahrelang setze ich mich für den Ausbau der psychologischen Betreuung für Geflüchtete ein. Es ist für mich schockierend, dass selbst nach einer solchen Gewalttat kein Umdenken erfolgt.  

Nicht erkannte Traumata und psychische Erkrankungen können langfristig nicht nur für die Betroffenen, sondern für die gesamte Gesellschaft gefährlich werden. Deshalb fordere ich zusammen mit Grünen eine verbindliche Finanzierung, ausreichende Versorgung und den Ausbau der psychosozialen Zentren. Unser Haushaltsantrag dazu wurde leider abgelehnt – aber das Thema bleibt bei mir auf der Tagesordnung. 

Beispiel 3: Freiwillige Ausreise oder verkappter Zwang? 

In einem anderen Bereich wollte ich ebenfalls genauer wissen, wie staatliches Handeln konkret aussieht: Es geht um sogenannte „freiwillige Ausreisen“ von Geflüchteten. Immer wieder berichten Organisationen, dass Menschen vor die Wahl gestellt werden: “Entweder du reist »freiwillig« aus – oder du wirst abgeschoben und kannst womöglich nie zurückkommen”.  Auch wollte ich wissen, ob die Einführung der Geldkarte oder andere Maßnahmen der Staatsregierung unmittelbar auf die Entscheidung der Geflüchteten einen Einfluss hat. 

Auch in Absprache mit dem Bayerischen Flüchtlingsrat habe ich daher nachgefragt: Wie oft wird das Angebot der freiwilligen Rückkehr genutzt? Welche Herkunftsländer sind besonders betroffen? Und wie verhält sich das zur Zahl der Abschiebungen? Die Anfrage und Antwort hier. 

Die Zahlen mit den Herkunftsstaaten gibt es hier. 

Die freiwilligen Ausreisen lassen sich in erster Linie auf Ukrainer*innen zurückverfolgen. Von 14.757 Personen waren 8.391 Ukrainer*innen, die Bayern verlassen haben 

Ob UN-Dekade, Gewaltschutz oder Migrationspraxis – parlamentarische Anfragen machen sichtbar, was sonst verborgen bleibt. Haben Sie ein Thema, bei dem ich nachfragen soll? Machen Sie es gern wie der BFR oder Refugio und schicken Sie mir Ihre Fragen.