Die Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes ist eine wichtige Neuerung auch für Bayern. Denn es hilft, die vielen offenen Stellen zu besetzen, indem die Einwanderung von Arbeits- und Fachkräften aus dem Ausland erleichtert wird. Bisher war es immer noch zu kompliziert für Menschen aus anderen Ländern, nach Deutschland zu kommen, um hier zu arbeiten. Zu viele Regelungen und bürokratische Hürden machten es schwer, auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland Fuß zu fassen.
Die neuen Regelungen im Fachkräfteeinwanderungsgesetz sollen das ändern:
- Durch ein sogenannte Chancenkarte haben Berechtigte 1 Jahr Zeit, ein Arbeitsplatz in Deutschland zu suchen.
- Weiter werden berufspraktische Erfahrungen ab sofort stärker berücksichtigt. D.h. es zählt, was man kann und weniger welche Zertifikate man hat.
- Auch erhält ein gültiger Arbeitsvertrag mit einer Firma in Deutschland mehr Gewicht für eine Einreiseerlaubnis.
Ein weiterer wichtiger Aspekt des Gesetzes ist, dass auch die Integration von Einwanderer*innen in die deutsche Gesellschaft unterstützt wird. Das Gesetz soll ihnen dabei helfen, sich in Deutschland wohlzufühlen und ein Teil der Gemeinschaft zu werden. Dazu gehören zum Beispiel Sprachkurse und Unterstützung bei der Wohnungssuche.
Insgesamt ist das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz eine positive Entwicklung für Deutschland. Es macht das Land attraktiver für qualifizierte Arbeitskräfte aus dem Ausland, unterstützt Unternehmen bei der Besetzung offener Stellen und fördert die Integration von Einwanderer*innen. Damit leistet das Gesetz einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des deutschen Arbeitsmarktes und zur Vielfalt der Gesellschaft.
Das aktuelle Gesetz lässt sich hier nachlesen.
Die nächste Stufe des Gesetzes tritt im Juni 2024 in Kraft.