Festes Bleiberecht für Geduldete – ist das eine gute Idee? Fragte mich die Bayerische Staatszeitung für ihre Ausgabe am 10. Juni 2022 und spielt damit auch auf den vorliegenden Referentenentwurf der Bundesregierung zum neuen Chancenaufenthaltsrecht an. Hier der Artikel:
Abgelehnte, aber gut integrierte Asylbewerber sollen künftig in Deutschland bleiben können, so die Pläne der Ampel-Koalition.
Ein Pro und Contra zum geplanten Chancen-Aufenthaltsrecht: Gülseren Demirel (Grüne) gegen Joachim Herrmann (CSU)
Gülseren Demirel, asylpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen
Ein eindeutiges Ja von mir! Es ist richtig und wichtig, dass mit dem neuen Chancen-Aufenthaltsgesetz gut integrierte Menschen mit unsicherem Aufenthaltsstatus künftig eine Bleiberechtperspektive erhalten. Unsicherheit und Angst vor einer Abschiebung gehören momentan zum bitteren Alltag jedes geduldeten Menschen – oft über viele Jahre hinweg. Jeden Tag kann der Abschiebebescheid im Briefkasten liegen. Egal ob Erwachsener oder Kind, alleinstehend oder Familie – alle kann es treffen. Auch wenn sie gut integriert und als Nachbar*innen, Freunde und Arbeitskolleg*innen unverzichtbar sind.
Der Gesetzentwurf der Ampel-Regierung beendet diese Zitterpartie. Nach fünf Jahren in Deutschland können Geduldete eine einjährige Aufenthaltserlaubnis auf Probe erhalten. Vorausgesetzt, es gibt von ihnen ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und zur Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland. Nach diesem Jahr können sie ein dauerhaftes Bleiberecht erhalten, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie zum Beispiel, dass sie ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten.
Das ist nicht nur für die geduldeten Geflüchteten eine gute Nachricht: Auch unsere Zivilgesellschaft in Bayern wünscht sich schon lange eine Bleibeperspektive für sie. Es ist wichtig, dass wir nicht nur unserer humanitären Verantwortung im Bereich der Asylpolitik nachkommen, sondern auch Zugang zu Ausbildung und Arbeit ermöglichen. Dies ist eine langjährige Forderung vieler Ausbildungsbetriebe und Arbeitgeber*innen in Bayern. Denn die Betriebe leiden nicht nur wirtschaftlich, wenn ihre Kolleg*innen und Auszubildenden plötzlich abgeschoben werden und Stellen dann nicht nachbesetzt werden können. Der demografische Wandel ist überall in Bayern bemerkbar. Er führt langfristig zu einem immer größeren Rückgang an Erwerbsfähigen in Bayern. Auch aus dieser Sicht ist das neue Chancen-Aufenthaltsrecht nur zu begrüßen.
NEIN:
Joachim Herrmann (CSU), bayerischer Innenminister
Dieser Gesetzentwurf ist gefährlich, weil er einen massiven Anreiz für weitere illegale Migration schafft. Deutschland ist schon jetzt Hauptziel irregulärer Migration. Die meisten EU-Länder suchen nach effektiven Mitteln zur Verringerung des Migrationsdrucks. Die Bundesregierung setzt stattdessen Anreize für eine ungeordnete, ungesteuerte und kaum begrenzte Zuwanderung.
Die Pläne, Geduldeten über den Chancen-Aufenthalt ein dauerhaftes Bleiberecht zuzugestehen, führen das bestehende Asylsystem ad absurdum. Künftig würde auch einem Ausländer ein Aufenthaltstitel erteilt, der jahrelang seine Mitwirkung im Asylverfahren verweigert hat. Nach negativem Abschluss seines Verfahrens würde er dennoch wie ein anerkannter Flüchtling behandelt – obwohl ihm mangels Verfolgung oder Bedrohung im Herkunftsland kein Anspruch auf Schutz zusteht.
Das Chancen-Aufenthaltsrecht privilegiert Geduldete, die diese Chance nicht verdient haben: Selbst diejenigen, die keinerlei Initiative gezeigt haben, sich in den Arbeitsmarkt zu integrieren, sollen unter die Regelung fallen. Es ist eine Illusion zu glauben, das Chancen-Aufenthaltsrecht löse Arbeitsmarktprobleme. Asylbewerber und Geduldete haben schon jetzt viele Möglichkeiten, zu arbeiten und eine Aufenthaltserlaubnis zu erlangen. Dennoch gibt es einen erheblichen Anteil an Erwerbsfähigen mit Fluchtmigrationshintergrund, die Sozialhilfe beziehen. Dem nun ein neues Etikett zu geben und zu hoffen, dadurch die Lücken auf dem Arbeitsmarkt zu schließen, ist mehr als naiv: Laut Bundesagentur für Arbeit waren im Januar rund 39 000 der 262 000 Sozialhilfeempfänger in Bayern Geflüchtete, ein Anteil von 14,9 Prozent. Davon war etwa ein Drittel arbeitslos, zwei Drittel können ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig durch Erwerbstätigkeit sichern. Noch naiver ist die Vorstellung, mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht den Fachkräftebedarf decken zu wollen. Bei den Langzeitgeduldeten, die davon profitierten, handelt es sich meist nicht um qualifizierte Arbeitskräfte.
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Erklärung zur Barrierefreiheit
guelseren-demirel.de
21. December 2024
Compliance-Status
Wir glauben fest daran, dass das Internet für jedermann verfügbar und zugänglich sein sollte, und setzen uns dafür ein, eine Website bereitzustellen, die für ein möglichst breites Publikum zugänglich ist, unabhängig von den Umständen und Fähigkeiten.
Um dies zu erreichen, sind wir bestrebt, die Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1) des World Wide Web Consortium (W3C) auf AA-Ebene so strikt wie möglich einzuhalten. In diesen Richtlinien wird erläutert, wie Webinhalte für Menschen mit unterschiedlichsten Behinderungen zugänglich gemacht werden können. Durch die Einhaltung dieser Richtlinien können wir sicherstellen, dass die Website für alle Menschen zugänglich ist: Blinde, Menschen mit motorischen Beeinträchtigungen, Sehbehinderungen, kognitiven Behinderungen und mehr.
Diese Website nutzt verschiedene Technologien, um sie jederzeit möglichst zugänglich zu machen. Wir verwenden eine barrierefreie Schnittstelle, die es Menschen mit bestimmten Behinderungen ermöglicht, die Benutzeroberfläche (Benutzeroberfläche) der Website anzupassen und an ihre persönlichen Bedürfnisse anzupassen.
Darüber hinaus nutzt die Website eine KI-basierte Anwendung, die im Hintergrund läuft und ihre Zugänglichkeit ständig optimiert. Diese Anwendung korrigiert den HTML-Code der Website und passt ihre Funktionalität und ihr Verhalten an Bildschirmleseprogramme an, die von blinden Benutzern verwendet werden, und an Tastaturfunktionen, die von Personen mit motorischen Beeinträchtigungen verwendet werden.
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Screen Reader-Optimierung: Wir führen einen Hintergrundprozess durch, der die Komponenten der Website von oben bis unten lernt, um auch bei der Aktualisierung der Website eine fortlaufende Compliance sicherzustellen. In diesem Prozess stellen wir Screenreadern mithilfe des ARIA-Attributsatzes aussagekräftige Daten zur Verfügung. Beispielsweise stellen wir präzise Formularbeschriftungen bereit; Beschreibungen für umsetzbare Symbole (Social-Media-Symbole, Suchsymbole, Warenkorbsymbole usw.); Validierungsanleitung für Formulareingaben; Elementrollen wie Schaltflächen, Menüs, modale Dialoge (Popups) und andere. Darüber hinaus scannt der Hintergrundprozess alle Bilder der Website und stellt eine genaue und aussagekräftige, auf der Bildobjekterkennung basierende Beschreibung als ALT-Tag (Alternativtext) für Bilder bereit, die nicht beschrieben sind. Mithilfe einer OCR-Technologie (optische Zeichenerkennung) werden auch Texte extrahiert, die in das Bild eingebettet sind. Um die Anpassungen des Bildschirmlesers jederzeit zu aktivieren, müssen Benutzer lediglich die Tastenkombination Alt+1 drücken. Benutzer von Screenreadern erhalten außerdem automatische Ansagen, den Screenreader-Modus zu aktivieren, sobald sie die Website betreten.
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ADHS-freundlicher Modus: Dieser Modus hilft Benutzern mit ADHS und neurologischen Entwicklungsstörungen, die Hauptelemente der Website leichter zu lesen, zu durchsuchen und sich auf sie zu konzentrieren, während Ablenkungen deutlich reduziert werden.
Blindheitsmodus: Dieser Modus konfiguriert die Website so, dass sie mit Bildschirmleseprogrammen wie JAWS, NVDA, VoiceOver und TalkBack kompatibel ist. Ein Screenreader ist eine Software für blinde Benutzer, die auf einem Computer und einem Smartphone installiert wird und mit der Websites kompatibel sein müssen.
Tastaturnavigationsprofil (motorisch eingeschränkt): Dieses Profil ermöglicht motorisch eingeschränkten Personen die Bedienung der Website mit der Tastatur Tab, Shift+Tab und den Enter-Tasten. Benutzer können auch Tastenkombinationen wie „M“ (Menüs), „H“ (Überschriften), „F“ (Formulare), „B“ (Schaltflächen) und „G“ (Grafiken) verwenden, um zu bestimmten Elementen zu springen.
Zusätzliche Anpassungen der Benutzeroberfläche, des Designs und der Lesbarkeit
Schriftartanpassungen – Benutzer können die Größe vergrößern oder verkleinern, die Familie (den Typ) ändern, den Abstand, die Ausrichtung, die Zeilenhöhe anpassen und vieles mehr.
Farbanpassungen – Benutzer können verschiedene Farbkontrastprofile auswählen, z. B. hell, dunkel, invertiert und monochrom. Darüber hinaus können Benutzer Farbschemata von Titeln, Texten und Hintergründen mit über sieben verschiedenen Farboptionen austauschen.
Animationen – Personen mit Epilepsie können alle laufenden Animationen per Knopfdruck stoppen. Zu den von der Schnittstelle gesteuerten Animationen gehören Videos, GIFs und CSS-Flashing-Übergänge.
Hervorhebung von Inhalten – Benutzer können wichtige Elemente wie Links und Titel hervorheben. Sie können sich auch dafür entscheiden, nur fokussierte oder schwebende Elemente hervorzuheben.
Audio-Stummschaltung – Benutzer mit Hörgeräten können aufgrund der automatischen Audiowiedergabe Kopfschmerzen oder andere Probleme haben. Mit dieser Option können Benutzer die gesamte Website sofort stumm schalten.
Kognitive Störungen – wir nutzen eine Suchmaschine, die mit Wikipedia und Wiktionary verknüpft ist und es Menschen mit kognitiven Störungen ermöglicht, die Bedeutung von Phrasen, Initialen, Slang und anderen zu entschlüsseln.
Zusätzliche Funktionen – Wir bieten Benutzern die Möglichkeit, die Farbe und Größe des Cursors zu ändern, einen Druckmodus zu verwenden, eine virtuelle Tastatur zu aktivieren und viele andere Funktionen.
Kompatibilität von Browsern und Hilfstechnologien
Unser Ziel ist es, die größtmögliche Bandbreite an Browsern und unterstützenden Technologien zu unterstützen, damit unsere Benutzer mit möglichst wenigen Einschränkungen die für sie am besten geeigneten Tools auswählen können. Deshalb haben wir sehr hart daran gearbeitet, alle wichtigen Systeme unterstützen zu können, die über 95 % des Benutzermarktanteils ausmachen, einschließlich Google Chrome, Mozilla Firefox, Apple Safari, Opera und Microsoft Edge, JAWS und NVDA (Screenreader).
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